29.06.2026, 16:08 Uhr
Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat Projekt Helvetia offiziell bis mindestens Mitte 2028 verlängert. Das Pilotprogramm zur Abwicklung tokenisierter Vermögenswerte in Zentralbankgeld testet zwei technologisch...
Die Finanzmarktaufsicht Finma greift bei der Fondsgesellschaft Swiss Fund Management AG (SFM) und beim Vermögensverwalter BZ Berater Zentrum (BZ) durch. Die Behörde hat im Rahmen einer Untersuchung gravierende Verstösse gegen Verhaltensregeln festgestellt. Dabei sind Anlagegelder via Fonds in illiquide Anleihen geflossen.
Der Swiss Fund Management AG (SFM) wurde die Bewilligung für die Verwaltung von Fonds entzogen, wie es in einer Mitteilung der Aufsichtsbehörde vom Montag heisst. Zudem wurde die mit der Untersuchung beauftragte Firma Grant Thornton bei der Gesellschaft als Liquidatorin eingesetzt.
Die Finma wies zudem das Gesuch des BZ Berater Zentrums (BZ) zur Bewilligung als unabhängige Vermögensverwalterin ab. Die Gesellschaft mit Sitz in Zollikerberg musste daraufhin innert 30 Tagen nach Eröffnung der Verfügung ihr Vermögensverwaltungsgeschäft einstellen.
Gegen eine nicht namentlich genannte verantwortliche Person sprach die Finma ein mehrjähriges Berufsverbot aus, wie es weiter heisst. Ausserdem zieht sie bei der BZ und einer involvierten Person unrechtmässig erlangte Provisionen für die Platzierung von illiquiden Anleihen von über drei Millionen Franken ein.
Die Finma war auf Anhaltspunkte gestossen, wonach es zwischen der mittlerweile in Liquidation stehenden SFM und der BZ Verflechtungen mit dem Verdacht auf Interessenskonflikte gegeben hatte. Die von SFM verwalteten Fonds und die Vermögensverwaltungskundschaft von BZ hätten hohe Anteile an illiquiden Anleihen gehalten, die vor allem zur Finanzierung ausländischer Immobilienentwicklungsprojekte vorgesehen waren.
Die Finma führte daher Vor-Ort-Kontrollen durch und eröffnete 2024 gegen SFM und BZ ein Enforcementverfahren. Es wurde eine Untersuchungsbeauftragte eingesetzt, wobei bereits während der Untersuchung vorsorgliche Massnahmen getroffen wurden, um die Geschäftstätigkeit der BZ zu begleiten und zu überwachen.
Die nun Anfang Mai abgeschlossene Finma-Untersuchung habe ergeben, dass die Anleihenemittentinnen alle untereinander verbunden sind. SFM und BZ hätten unter anderem in schwerer Weise gegen die Pflicht verstossen, Interessenkonflikte und daraus resultierende Benachteiligungen für die Kundinnen und Kunden zu vermeiden, hiess es.