FINMA rügt die Credit Suisse im Fall Greensill

Credit Suisse hat aufsichtsrechtliche Pflichten im Fall Lex Greensill verletzt (Foto bernsten/Shutterstock)
Credit Suisse hat aufsichtsrechtliche Pflichten im Fall Lex Greensill verletzt (Foto bernsten/Shutterstock)

Die FINMA stellt fest, dass die Credit Suisse im Fall Greensill mit Blick auf das Risikomanagement und eine angemessene Betriebsorganisation in schwerer Weise gegen die aufsichtsrechtlichen Pflichten verstossen hat. Gegen vier ehemalige Mitarbeitende wurden Verfahren eröffnet.

28.02.2023, 12:31 Uhr

Redaktion: cw

Die Untersuchung der FINMA habe gezeigt, dass die Asset-Management-Gesellschaft der Credit Suisse insgesamt wenig Wissen und Kontrolle über die konkreten Forderungen der Lieferkettenfonds von Financier Lex Greensill hatte. Deren Auswahl und Prüfung nahm de facto nicht die Credit Suisse als Asset Managerin der Fonds vor, sondern Greensill selbst. Die Credit Suisse überliess es diesem auch, den Versicherungsschutz in eigenem Namen abzuschliessen. Zum Zeitpunkt der Schliessung im März 2021 hatten Kundinnen und Kunden insgesamt rund zehn Milliarden US-Dollar in die besagten Fonds investiert.

Viele kritische Hinweise, zu wenig sachgerechte Reaktionen

Wie die Untersuchung der FINMA ergeben hat, griff die Bank für die Bearbeitung von kritischen Fragen oder Warnungen jeweils auf Mitarbeitende zurück, die selbst für die Geschäftsbeziehung mit Greensill zuständig und daher nicht unabhängig waren. Wiederholt fragte die Credit Suisse sogar bei Lex Greensill selbst nach und übernahm dessen Antworten für ihre eigenen Stellungnahmen. Gegenüber der FINMA machte die Bank aus diesen Gründen teilweise falsche und zu positive Angaben zum Auswahlprozess der Forderungen sowie zum Exposure der Fonds gegenüber bestimmten Schuldnern.

Mängel im Risikomanagement und in der Betriebsorganisation

Die FINMA ist in ihrem Verfahren zum Schluss gekommen, dass die Credit Suisse-Gruppe im Kontext der Geschäftsbeziehung zu Lex Greensill während Jahren die aufsichtsrechtliche Pflicht schwer verletzt hat, Risiken angemessen zu erfassen, zu begrenzen und zu überwachen. Die FINMA konstatiert für den Untersuchungszeitraum zudem gravierende Mängel in der Betriebsorganisation der Bank. Des Weiteren kam diese ihren aufsichtsrechtlichen Pflichten als Asset Managerin nicht ausreichend nach. Im Ergebnis stellt die FINMA somit eine schwere Verletzung von Schweizer Aufsichtsrecht fest.

Interne Aufarbeitung der Credit Suisse

Die Credit Suisse hat gestützt auf eine eigene Untersuchung des Falles umfangreiche organisatorische Massnahmen beschlossen. So wurden Governance-Strukturen überarbeitet und Kontrollprozesse gestärkt, namentlich bei der Genehmigung und Überwachung von Fondsprodukten. Die FINMA unterstützt diese Massnahmen. Gleichzeitig ordnet die FINMA eine Reihe weiterer Massnahmen an, um das Risikomanagement und die Governance der Bankgruppe weiter zu verbessern.

Massnahmen der FINMA

Die Geschäftsbeziehung mit Greensill ist in der Credit Suisse wiederholt auf Stufe Geschäftsleitung thematisiert worden. Dies erfolgte jedoch meist nur punktuell wegen eines konkreten Ereignisses oder einer Anfrage. Es fehlte eine Gesamtsicht sowie eine regelmässige, konsequente Auseinandersetzung mit den Risiken rund um Greensill auf höchster Stufe. Die FINMA ordnet deshalb an, dass die Bankgruppe künftig ihre wesentlichen Geschäftsbeziehungen nach Risiken bewerten muss. Auf Stufe Geschäftsleitungsmitglied sollen künftig periodisch die wichtigsten (rund 500) Geschäftsbeziehungen der Bank gesamtheitlich namentlich auf Gegenparteirisiken überprüft werden. Zudem müssen die Verantwortlichkeitsbereiche der (rund 600) höchsten Manager der Bank künftig in einem Verantwortlichkeitsdokument festgehalten werden.

Abklärung von individuellen Verantwortlichkeiten

Die FINMA hat überdies vier Enforcementverfahren gegen ehemalige Manager der Credit Suisse eröffnet. Die FINMA äussert sich nicht weiter zu diesen Verfahren, namentlich nicht zur Identität der Betroffenen.

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