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Covid-19-Kredite an jedes fünfte Schweizer KMU

Rund 20% der hiesigen KMU haben Covid-19-Kredite in Anspruch genommen. (Bild: Shutterstock.com/eldar nurkovic)
Rund 20% der hiesigen KMU haben Covid-19-Kredite in Anspruch genommen. (Bild: Shutterstock.com/eldar nurkovic)

Das KMU-Kreditprogramm von Bund und Banken wurde bis zum Abschluss am 31. Juli 2020 sehr rege genutzt. Insgesamt wurden Covid-19-Kredite an rund jedes fünfte Schweizer KMU vergeben.

20.08.2020, 16:51 Uhr

Redaktion: rem

Das KMU-Kreditprogramm von Bund und Banken wurde am 26. März 2020 lanciert und am 3. April 2020 auf CHF 40 Mrd. erhöht. KMU konnten bis am 31. Juli 2020 Kredite beziehen. Die Nachfrage der KMU nach den Covid-19 Krediten (bis CHF 500'000) war zu Beginn sehr hoch. Gemäss Angaben des Seco wurden täglich durchschnittlich rund 10'000 Kreditvereinbarungen abgeschlossen. In dieser Zeit bearbeiteten die Banken Gesuche auch über die Wochenenden.

Danach schwächte sich die Nachfrage auf rund 2000 bis 3000 Vereinbarungen pro Tag ab. Gegen Ende des Programms lag das tägliche Volumen bei einigen hundert. Insgesamt wurden 135’005 Covid-19-Kredite mit einem Volumen von CHF 13,8 Mrd. vergeben. Damit nahm rund jedes fünfte der 589'000 Schweizer KMU das Programm in Anspruch. Das durchschnittliche Kreditvolumen lag bei rund CHF 103’000.

Die Vergabe der Covid-19 Plus Kredite (CHF 500'000 bis 19,5 Mio.) entwickelte sich aufgrund der erforderten Kreditprüfung erwartungsgemäss langsamer. Insgesamt wurden 1’128 Kreditanfragen mit einem durchschnittlichen Volumen von rund CHF 2.7 Mio. und einem Total von CHF 3.0 Mrd. gestellt. Zusätzlich wurden 130 Bürgschaften für Startups vergeben. Im Rahmen des gesamten KMU-Kreditprogramms wurden somit CHF 16.8 Mrd. an Krediten vergeben.

Hinweis

Die Anzahl Kreditvereinbarungen wird durch das SECO erhoben. Ab dem 12.05.2020 wurden die Kreditvereinbarungen netto ausgewiesen, d.h. nach Abzug von Anträgen, die durch die Zentralstelle der Bürgschaftsgenossenschaften zurückgewiesen wurden. Gründe dafür sind hauptsächlich fehlerhaft ausgefüllte Formulare. Der Wert des 12.5.2020 enthält kumuliert alle vorgängig zurückgewiesenen Kreditvereinbarungen.

Das Kreditvolumen basiert auf einer Schätzung durch das SECO.

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben (Art. 11 Abs. 1 der COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung) und von Berichtigungen nach Ablauf der Eingabefrist können sich die Zahlen verändern. (Quelle: Seco)

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