23.11.2024, 12:00 Uhr
Matt Quinlan, Portfoliomanager bei der Franklin Equity Group, erläutert die entscheidende Rolle, die Dividenden bei der Steigerung der Gesamtrendite und bei der Verringerung der Gesamtvolatilität für Aktienanleger...
In der Vernehmlassung zu den beiden Bundesgesetzen über die Finanzdienstleistung (FIDLEG) sowie über die Finanzinstitute (FINIG) zuhanden des Eidgenössischen Finanzdepartements fordert CFA Switzerland einige wesentliche Retouchen.
CFA Switzerland begrüsst ausdrücklich die Zielsetzung der Vorlagen, den Schutz der Anleger zu verbessern und auf ein international vergleichbares Niveau zu bringen. Eine Anpassung des Anlegerschutzes an die EU ist zwar für Schweizer Finanzdienstleister aufwändig, würde ihnen jedoch den Zugang zum EU-Markt öffnen und damit diese genügend entschädigen. Auch das zweite unmittelbare Ziel, die Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen für alle Markt-teilnehmer unabhängig von ihrer Rechtsform, wird ausdrücklich unterstützt.
Selbstüberwachung genügt nicht
Verschiedene Vorfälle in der Schweiz haben jedoch gezeigt, dass die in der Selbstüberwachung und Selbstregulierung inhärenten Interessenskonflikte anlegerschädigendes Verhalten nicht verhindern kann.
Entsprechend hat CFA Switzerland bereits in der Stellungnahme zum Gesetz über die Finanzmarktinfrastruktur (FinfraG) eine gewisse Skepsis gegenüber der Selbstregulierung geäussert. Die Standesorganisation verlangt deshalb, dass die Einhaltung der Verhaltensregeln in jedem Fall durch eine Aufsichtsbehörde überwacht wird, und dass das FIDLEG tatsächlich für alle Finanzprodukte zur Anwendung kommt, insbesondere auch für alle Versicherungsprodukte, deren Sparanteil von den Versicherungsunternehmen in Vermögenswerten angelegt wird, wie sie in Art. 3 VE-FINIG definiert werden.
In diesem Zusammenhang fordert CFA Switzerland zusätzliche pro-aktive Mechanismen, die darauf abzielen, Fehlverhalten früh genug erkennen und Massnahmen auslösen zu können, damit ein Schaden verhindert oder zumindest minimiert werden kann. Die in der Vorlage erweiterten Mittel der privaten Rechtsdurchsetzung zielen ausschliesslich darauf ab, Fehlverhalten ex-post zu rügen und sanktionieren. Zudem wird weiterhin darauf vertraut, dass die Aussicht auf Strafe genügend Anreiz für Wohlverhalten bietet. Gemäss CFA Switzerland hat das aktuelle Aufsichtsmodell aber kaum präventiven Charakter, und sollte deshalb durch pro-aktivere Mechanismen ergänzt werden.
Aufsicht als Anlaufstelle für Anleger
Der Berufsverband fordert keine grundsätzliche Abkehr von der primären Selbstverantwortung des Anlegers, sich pro-aktiv und regelmässig bei seinem Finanzdienstleister bzw. Emittenten seines Fi-nanzproduktes zu informieren. Er regt indes an, dass die Aufsicht auch als Anlaufstelle für Anleger zur Verfügung steht, die in Wahrnehmung ihrer Selbstverantwortung sich pro-aktiv über Finanzinstitute informieren oder mögliches Fehlverhalten anzeigen möchten.
CFA Switzerland würde es also begrüssen, wenn die Aufsicht im Kontakt mit den Endkunden eine aktivere Rolle spielen würde, die über das Führen einer Negativ-Liste hinausgehen und z.B. Auskunft über laufende Verfahren geben würde. Dies wäre im Einklang mit in anderen Jurisdiktionen (z.B. USA) genährten Erwartung, dass die Aufsicht eine staatliche Dienstleistungsstelle sei, die im Rahmen der eigenen Due Diligence genutzt werden kann.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie unter folgendem Link.