Stimmrechtsvertretungen: Frauenanteil gewinnt an Bedeutung

Interview mit Isabelle Cabie, Global Head of SRI bei Candriam.
Interview mit Isabelle Cabie, Global Head of SRI bei Candriam.

Der Europäische Asset Manager Candriam Investors Group hat im vergangenen Jahr für seine Publikumsfonds an 75 Generalversammlungen teilgenommen, wobei auch 7 Schweizer Gesellschaften berücksichtigt wurden. Dabei standen die Mitsprache von Aktionären bei Vergütungsfragen, Diskussionen über Frauenquoten in den Führungsgremien und die EU-Richtlinie über das Rotationsprinzip bei Wirtschaftsprüfern im Brennpunkt.

28.05.2014, 11:20 Uhr

Redaktion: dab

Interview mit Isabelle Cabie, Global Head of SRI bei Candriam

Frau Cabie, hat sich der Aktionärsfrühling von 2012 im vergangenen Jahr nochmals wiederholt?
Isabelle Cabie: Der Aktionärsfrühling im Jahr 2012, als viele Aktionäre gegen die Vergütungspläne von Führungskräften stimmten, hat sich 2013 nicht wiederholt. Aber auch in diesem Jahr haben die Aktionäre ihrem Unmut Ausdruck gegeben. Candriam verfolgt seit 2003 eine aktive Abstimmungspolitik und nimmt seine Aktionärsrechte an Generalversammlungen in der Schweiz, Frankreich, Grossbritannien und Deutschland wahr.

Wie hat sich Candriam hinsichtlich der Vergütungsfragen verhalten?
Candriam hat an den Generalversammlungen 52 Prozent aller Anträge zu Führungskräftevergütungen nicht zugestimmt, entweder durch Ablehnung oder Enthaltung. Gründe für eine Ablehnung waren vor allem erhebliche Bedenken zur Vergütungspolitik aufgrund fehlender Informationen über die Gesamthöhe der Boni und der Leistungsziele von langfristigen Anreizprogrammen. Wir gehen davon aus, dass das Thema Führungskräftevergütung auch 2014 Schlagzeilen machen wird.

Die Geschlechterdiversität war auch diesmal ein zentrales Thema, warum legen sie so hohen Wert darauf?
Wir halten Geschlechterdiversität für einen wichtigen Schritt, um den Talent- und Erfahrungspool in den Unternehmen zu erweitern. Frankreich, Italien, die Niederlande, Belgien und Deutschland haben Gesetze erlassen, durch die der Frauenanteil in den Führungsgremien steigen soll. Auf europäischer Ebene werden ebenfalls entsprechende Richtlinien diskutiert. Aber noch immer wurde keine Einigung über potenzielle Sanktionen erzielt, wenn Unternehmen diese Richtlinien nicht umsetzen. Wir gehen deshalb davon aus, dass über dieses Thema in Zukunft verstärkt diskutiert wird.

Die EU hat Unternehmen wie Banken, Versicherungen sowie alle börsennotierten Unternehmen dazu verpflichtet, ihren Wirtschaftsprüfer alle 14 Jahre zu wechseln. Wie wird diese Veränderung aufgenommen?
Die Europäische Kommission hält diese Massnahme für einen wichtigen Einschnitt. Jedoch ist die Frage der Übergangsfrist bisher noch völlig ungeklärt. Einige Interessengruppen in Brüssel fordern die Implementierung der neuen Richtlinie bis 2019, Brüssel selbst strebt eine möglichst schnelle Umsetzung der Reform an. Durch die Rotation der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften statt des aktuell praktizierten Wechsels der testierenden Wirtschaftsprüfer soll das Risiko von Vetternwirtschaft und Abhängigkeiten deutlich sinken.

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