Swiss Life passt Umwandlungssätze bei beruflicher Vorsorge an

Die Aufrechterhaltung des Vollsortiments in der 2. Säule bleibt einer der strategischen Grundpfeiler von Swiss Life.
Die Aufrechterhaltung des Vollsortiments in der 2. Säule bleibt einer der strategischen Grundpfeiler von Swiss Life.

Die berufliche Vorsorge steht vor grossen Herausforderungen. Um diesen gerecht zu werden, passt Swiss Life die Umwandlungssätze in der Vollversicherung ab 2022 weiter an und reduziert so die systemfremde Umverteilung von aktiven Versicherten zu Rentenbezügern schrittweise.

29.03.2021, 11:23 Uhr
Vorsorge

Redaktion: rem

Die berufliche Vorsorge steht aufgrund des Tiefzinsumfelds, der steigenden Lebenserwartung und des anhaltenden Reformstaus vor grossen Herausforderungen. Um diesen Realitäten gerecht zu werden, passt Swiss Life die Umwandlungssätze in der von den KMU stark nachgefragten Vollversicherung ab 2022 weiter an, wie das Unternehmen am Montag mitteilte. Swiss Life reduziere so die systemfremde Umverteilung von aktiven Versicherten zu Rentenbezügern schrittweise und stelle sicher, dass sie ihre Leistungsversprechen in der 2. Säule langfristig erbringen könne. Bestehende Renten bleiben unverändert, heisst es in der Medienmitteilung.

"Die Garantien, die wir mit der Vollversicherung für die Schweizer KMU erbringen, sind von fundamentaler gesamtwirtschaftlicher Bedeutung", sagt Hans-Jakob Stahel, Leiter Unternehmenskundengeschäft. "Swiss Life passt die Umwandlungssätze in der Vollversicherung ab dem 1. Januar 2022 den gegebenen ökonomischen, demografischen und regulatorischen Rahmenbedingungen weiter an, um die Leistungsversprechen auch in Zukunft und unter Berücksichtigung der Interessen aller Versicherten sicherzustellen." Die massgebenden, gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungen nach BVG würden jederzeit eingehalten.

Zwingend und dringend

Eine nachhaltige Stabilisierung der beruflichen Vorsorge steht seit Längerem auf der politischen Agenda. In der aktuellen bundesrätlichen Botschaft zur BVG-Reform ist die Senkung des gesetzlichen Mindestumwandlungssatzes auf 6% vorgesehen – diese Anpassung sei dringend und zwingend, so Swiss Life. Zusätzliche Schritte seien seitens der Anbieter erforderlich.

Die Anpassung der Umwandlungssätze sei bei allen Pensionskassen unumgänglich geworden, weil die Lebenserwartung zunimmt und somit eine Altersrente für mehr Lebensjahre reichen muss. Verschärft wird diese demografische Realität durch das anhaltende Tiefzinsumfeld. In Kombination führen diese Faktoren dazu, dass die systemfremde Umverteilung von aktiven Versicherten zu Rentenbezügern stetig zunimmt. Mit der Anpassung der Umwandlungssätze reduziere Swiss Life die ungewollte Querfinanzierung in Zukunft substanziell.

Swiss Life: Umwandlungssätze Vollversicherung

Quelle: Swiss Life
Quelle: Swiss Life

Die Aufrechterhaltung des Vollsortiments in der 2. Säule mit Vollversicherungs-, teilautonomen und Risikorückdeckungslösungen sowie Dienstleistungen für Pensionskassen sei und bleibe einer der strategischen Grundpfeiler von Swiss Life. "Wir stehen dafür ein, unseren Kunden dieses umfassende Angebot auch in Zukunft zugänglich zu machen", sagt Stahel. Trotz der Anpassung der Umwandlungssätze biete Swiss Life im Marktvergleich auch in Zukunft attraktive, sichere und konkurrenzfähige Konditionen und Altersleistungen an.

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