09.12.2024, 11:25 Uhr
Die 100 Pensionskassen im UBS-Sample erzielten im November eine durchschnittliche Performance von 1,46 Prozent. Geholfen haben speziell die globalen Aktien, während der Schweizer Markt etwas schwächer war. Die...
Nachzahlungen in die Pensionskasse sind möglich, lohnen sich aber nicht immer. Denn der Staat garantiert durch Ergänzungsleistungen oft höhere verfügbare Einkommen als die Renten aus der AHV und der Pensionskasse.
Zur Aufbesserung ihrer künftigen Rente können viele Erwerbstätige freiwillig bis zu einem einkommensabhängigen Betrag steuerbegünstigte Nachzahlungen in die Pensionskasse leisten. Ob sich dies lohnt, hat Comparis nachgerechnet: Wie viel muss ein 40-jähriger, lediger Mann und Mieter mit 30’000 Franken Vermögen jährlich verdienen, um im AHV-Alter als Rentner nach Steuern mehr Geld zur Verfügung zu haben, als in der jeweiligen Gemeinde durch Ergänzungsleistungen (EL) garantiert ist? Bei dieser Berechnung wurden nur Versicherte berücksichtigt, die im Rahmen des BVG-Obligatoriums sparen. Das heisst, sie haben ein Bruttoeinkommen unter 85’320 Franken und ein Anrecht auf den maximalen Umwandlungssatz von 6,8%. Leo Hug, Comparis-Vorsorgeexperte, kam zum Schluss: "Solche Nachzahlungen lohnen sich aber nicht für jedes Einkommen. Der Staat garantiert oft durch Ergänzungsleistungen ein höheres Minimaleinkommen, als durch die maximal möglichen Einzahlungen in die 1. und 2. Säule erzielbar wäre."
In Bern, Neuenburg und Lausanne ist es für Personen ohne nennenswertes Vermögen ab nächstem Jahr selbst mit dem maximalen BVG-Salär nicht mehr möglich, für Renteneinnahmen zu sparen, die das EL-Minimum übersteigen. Berücksichtigt man zudem, dass EL-Empfänger auch von den TV-Gebühren befreit sind, lohnen sich Nachzahlungen ins BVG-Obligatorium auch in Basel und Biel nicht mehr. Etwas tiefer liegen die Schwellenwerte in Zürich und Genf. In diesen beiden Städten ist der Steuersatz auf geringe Einkommen sehr tief. Deshalb liegt dort das Renteneinkommen schon ab einem Erwerbseinkommen von 77’000 Franken (Zürich) bzw. 79'000 Franken (Genf) über dem garantierten EL-Einkommen.
Nachträgliche Einzahlungen in die Pensionskasse lohnen sich tendenziell eher auf dem Land. In Trun GR in der Surselva beispielsweise steigt die voraussichtliche Rente schon bei einem Einkommen von 71’000 Franken über das Existenzminimum. In den Hochsteuergebieten der Romandie hingegen liegt diese Schwelle auch auf dem Land weit höher. In Bonfol JU, einer ländlichen Gemeinde der Ajoie, benötigt man ein Jahreseinkommen von 79’000 Franken, um später nicht doch noch weniger Renteneinkommen zu haben als durch EL-Leistungen garantiert ist. Zum Vergleich: Das schweizerische Durchschnitts-Bruttoeinkommen beträgt gemäss dem Bundesamt für Statistik rund 78’000 Franken.
Lohnt es sich also, Nachzahlungen in die Pensionskasse zu leisten? Das hängt wesentlich von der Gemeinde ab, in der man die Alters-Rentnerzeit verbringen will. Aber auch der Umwandlungssatz im Zeitpunkt der Pensionierung spielt eine Rolle. Dieser dürfte in absehbarer Zeit von 6,8 auf 6% gesenkt werden. Im überobligatorischen Bereich ist der Umwandlungssatz meist heute schon tiefer. Absehbar ist zudem, dass die ebenfalls für EL berücksichtigten Krankenkassenprämien steigen werden.
Das durch Steuergelder finanzierte und dem Bürger garantierte Minimaleinkommen dürfte darum schon in wenigen Jahren für einen grossen Teil der Bevölkerung höher sein, als er mit AHV und Pensionskassen-Obligatorium (maximal 85’320 Franken Einkommen) erzielen kann. "Ein immer grösserer Teil der im BVG-Obligatorium Versicherten erhält als Rentner genau gleich viel wie jemand, der nie gearbeitet hat. Faktisch werden AHV und das BVG-Obligatorium durch eine als EL-Leistungen kaschierte Volkspension ersetzt", stellt Hug fest. "Das ist umso bedenklicher, als das Volk 1972 die Initiative für eine Volkspension mit 78,6% deutlich verworfen hat."