11.11.2024, 10:09 Uhr
Schweizer Pensionskassen haben im Oktober im Durchschnitt eine negative Performance von 0,6 Prozent erzielt. Insbesondere die Anlageklasse Schweizer Aktien lastete auf den Renditen der Vorsorgeeinrichtungen.
Die Schweizer Pensionskassen haben im August eine leicht negative Performance eingefahren. Das zeigen die Daten der UBS und der Credit Suisse. Auf Jahressicht steht aber weiterhin eine positive Rendite zu Buche.
Die von der UBS betrachteten Pensionskassen erzielten im August nach Abzug von Gebühren eine durchschnittliche Performance von -0,57 Prozent, wie die Grossbank in einer publizierten Studie schreibt. Seit Jahresbeginn errechnet sich damit aber noch immer eine positive Rendite von 3,34 Prozent. Die annualisierte Rendite seit 2006 beläuft sich auf 2,93 Prozent.
Die Unterschiede im Anlageerfolg der verschiedenen Kassen war auch im Monat August gross. Die Bandbreite der Performance aller Pensionskassen betrage 2,05 Prozentpunkte, schreibt die UBS.
Das beste Ergebnis erzielte laut UBS mit +0,27 Prozent eine grosse Pensionskasse mit verwalteten Vermögen von über 1 Milliarde Franken und das schlechteste Ergebnis verbuchte ein mittelgrosses Institut mit -1,78 Prozent. In dieser Kategorie bewegen sich die verwalteten Vermögen zwischen 300 Millionen und 1 Milliarde Franken.
Mit Blick auf die einzelnen Anlageklassen legten allen voran die Hedge Fonds mit einem Plus von 1,78 Prozent deutlich zu. Demgegenüber fielen sowohl Schweizer als auch globale Aktien mit einer Performance von -1,84 Prozent beziehungsweise -1,44 Prozent ab. Auch Immobilien waren mit -0,04 Prozent leicht negativ.
Auch der von der Credit Suisse erstellte Pensionskassenindex hat sich im August schwach entwickelt: Der Index gab im Einklang mit der UBS-Erhebung um 0,57 Prozent beziehungsweise um 1,12 Punkte auf einen Stand von 195,45 Zähler nach. Seit Anfang 2023 beträgt das Plus 3,62 Prozent. Die Index-Berechnungen der CS gehen von 100 Punkten zu Beginn des Jahres 2000 aus.
Die CS vergleicht die Performance der Pensionskassen jeweils auch mit der in der Beruflichen Vorsorge (BVG) gesetzlich festgelegten Mindestverzinsung, die seit Januar 2017 bei 1 Prozent festgeschrieben ist. Im Berichtsmonat sei der dazu ebenfalls seit 2000 berechnete Index um 0,13 Punkte oder 0,08 Prozent auf 160,92 Stellen gesunken.