Tiktok klagt gegen Verbot in Montana

Das lokale Verbot von Tiktok dürfte bald die Gerichte beschäftigen. (Bild Shutterstock/Rokas Tenys)
Das lokale Verbot von Tiktok dürfte bald die Gerichte beschäftigen. (Bild Shutterstock/Rokas Tenys)

Montana will als erster US-Bundesstaat Tiktok ab 2024 verbieten. Nun geht der chinesische Konzern juristisch dagegen vor.

23.05.2023, 10:02 Uhr
Regulierung

Redaktion: sw

«Wir fechten das verfassungswidrige Tiktok-Verbot von Montana an, um unser Unternehmen und Hunderttausende Tiktok-Nutzer in Montana zu schützen», teilte das Unternehmen auf Twitter mit. Es gebe eine Reihe von Präzedenzfällen, die Tiktok nach eigener Auffassung in eine juristisch starke Position bringen.

Montana hatte Tiktok vergangene Woche als erster US-Bundesstaat verboten. Das von Gouverneur Greg Gianforte unterzeichnete Gesetz soll es Download-Plattformen vom 1. Januar 2024 an untersagen, die App anzubieten. Nutzerinnen und Nutzer sollen nicht bestraft werden, wenn sie Tiktok auf ihren Geräten behalten und verwenden. In dem nordwestlichen Bundesstaat dürfte Tiktok dann aber nicht mehr als Unternehmen tätig sein.

Tiktok gehört zum aus China stammenden Internetkonzern Bytedance und steht in den USA unter starkem politischen Druck. Die Regierung von Präsident Joe Biden untersagte ihren Mitarbeitern die Nutzung der App auf Handys.

Seit Monaten läuft in den USA eine Untersuchung, die zu einem landesweiten Verbot von Tiktok führen könnte, falls es keinen Eigentümerwechsel geben sollte. Hintergrund sind Sorgen, dass chinesische Behörden und Geheimdienste via Tiktok Informationen über US-Amerikanerinnen und -Amerikaner sammeln und sie politisch beeinflussen könnten.

Der juristische Widerspruch des Unternehmens sowie Klagen von Privatpersonen könnten das Inkrafttreten des Gesetzes verzögern oder verhindern.

Kritiker des Vorgehens des Bundesstaates sagen, dieser überschreite seine Befugnis, wenn er unter Verweis auf die nationale Sicherheit oder aus aussenpolitischen Gründen ein solches Verbot erlasse. Montana dürfe auch nicht eine ganze Plattform verbieten, nur weil der Bundesstaat einige der dort getätigten Äusserungen, die von der Meinungsfreiheit geschützt seien, als gefährlich wahrnehme.

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