03.12.2024, 15:42 Uhr
Der ehemalige Direktor der Eidgenössischen Bankenkommission, Daniel Zuberbühler, fordert für die UBS deutlich höhere Eigenkapitalvorgaben. Damit solle das «desaströse» Szenario einer Abwicklung der Grossbank...
Noch ist die Tokenisierung von Vermögenswerten ein Nischenphänomen. Sie gewinnt aber zunehmend an Dynamik. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, befasst sich die SNB im Rahmen des Projekts Helvetia III mit der Frage, wie Transaktionen mit tokenisierten Vermögenswerten mit Zentralbankgeld abgewickelt werden können.
Die Schweiz hat sich zu einem der führenden Zentren bei der Einführung der Tokenisierung im regulierten Finanzsystem entwickelt, wie Thomas Jordan, Präsident des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank (SNB), in einer Rede anlässlich des Innovationsgipfels der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich vom 6. bis 8. Mai in Basel sagte.
Die Tokenisierung, also die digitale Abbildung von Vermögenswerten, gewinne an Dynamik. Sie eliminiere das Kreditrisiko und minimiere das Liquiditätsrisiko bei der Abwicklung. Damit trage die Tokenisierung zur Finanzstabilität bei und stärke die Rolle des Zentralbankgeldes als Anker des Währungssystems.
Gemäss SNB sind die in Helvetia III verwendeten tokenisierten Vermögenswerte (CBDC) für Geschäftsbanken ökonomisch und rechtlich den Giroguthaben und Sichteinlagen in der Bilanz der SNB gleichwertig. Das digitale Zentralbankgeld ist somit eine alternative Darstellung der Sichtguthaben bei der SNB. Der Zugang ist auf Banken und Finanzinstitute beschränkt, die dem Schweizer Echtzeit-Bruttoabwicklungssystem, kurz RTGS-System, angeschlossen sind.
Ein Unterschied zu den Sichteinlagen bestehe darin, dass das Pilotprojekt tokenisiertes Zentralbankgeld auf derselben Drittplattform zur Verfügung stellt, auf der auch die tokenisierten Vermögenswerte gehalten würden. Damit seien Vermögenswerte und Zentralbankgeld eng miteinander verbunden. Dies reduziere den Synchronisations- und Abstimmungsbedarf und erleichtere die Programmierbarkeit.
Dieser Ansatz bringe aber auch Herausforderungen mit sich. Die Emission von CBDC auf einer Drittplattform erfordere eine öffentlich-private Partnerschaft. Bei Helvetia III delegiert die SNB deshalb gewisse Aufgaben an die digitale Börse SDX der Börsenbetreiberin SIX. Gleichzeitig behalte die SNB die Kontrolle und überwache die Nutzung von CBDC.
CBDC für Geschäftsbanken schafften zudem einen zusätzlichen Pool von Zentralbankgeld, der verwaltet werden müsse, so Jordan. Wenn dies auf mehreren Plattformen von Drittanbietern emittiert werde, werde das Zentralbankgeld fragmentiert. Um dieses Problem zu entschärfen, tokenisierten die teilnehmenden Banken die Sichteinlagen und detokenisierten die CBDC über das RTGS-System. Die Rolle der SNB in diesem Prozess bestehe darin, die Ausgabe und Rücknahme von CBDC für Grosskunden auf den Plattformen zu kontrollieren.
Laut Jordan gibt es auch andere Ansätze für die Abwicklung von Transaktionen mit tokenisierten Vermögenswerten. Einer davon ist die Verknüpfung der Plattform für tokenisierte Vermögenswerte mit dem RTGS-System, der RTGS-Link. Sichteinlagen und tokenisierte Vermögenswerte blieben dabei auf unterschiedlichen Infrastrukturen. Das Zentralbankgeld würde die bisherigen Girokonten nicht verlassen. Dadurch werde eine Fragmentierung des Zentralbankgeldes vermieden, so Jordan
Ein anderer Ansatz verwende privates Token-Geld, das auf der Token-Vermögensplattform ausgegeben werde, das konkursgeschützt und vollständig durch Sichteinlagen bei der SNB gedeckt sei. Das «backed private token money». Dies ermögliche wiederum einen integrierten Ansatz für die Abrechnung. Dabei sind Geld und Vermögenswerte auf der gleichen Plattform. Fällt ein Token-Emittent aus, können die Inhaber eines solchen privaten Token-Geldes auf das hinterlegte Zentralbankgeld zurückgreifen.