03.12.2024, 15:42 Uhr
Der ehemalige Direktor der Eidgenössischen Bankenkommission, Daniel Zuberbühler, fordert für die UBS deutlich höhere Eigenkapitalvorgaben. Damit solle das «desaströse» Szenario einer Abwicklung der Grossbank...
Schweizer Banken können in Zukunft in Luxemburg Wertpapierdienstleistungen für professionelle Kunden anbieten, ohne dass sie dafür eine Niederlassung eröffnen müssen. Der Schweizer Regulierungsrahmen wird dort neu als äquivalent eingestuft.
Anfang Juli veröffentlichte die luxemburgische Aufsichtsbehörde Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) zwei wichtige Regulierungstexte, welche die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen an "per se" professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien durch Drittstaatenunternehmen thematisieren. Aus Schweizer Sicht besonders erfreulich sei, dass der schweizerische Regulierungs- und Aufsichtsrahmen dabei als äquivalent eingestuft werde, so die Bankiervereinigung in einer Medienmitteilung vom Dienstag. Dadurch sei eine wichtige Vorbedingung erfüllt worden, damit interessierte Schweizer Institute künftig Wertpapierdienstleistungen an diese Kundensegmente auf grenzüberschreitender Basis in Luxemburg erbringen können, ohne dafür zwingend eine Niederlassung zu benötigen.
Auch wenn das nationale Äquivalenzregime der CSSF Schweizer Instituten weder einen Europäischen Pass noch die Möglichkeit gibt, Dienstleistungen grenzüberschreitend in andere EU-Mitgliedstaaten zu erbringen, so kann dieser Entscheid laut SBVg als weiteres positives Signal im Interesse offener Märkte gewertet werden. Kurz zuvor haben die Schweiz und das Vereinigte Königreich eine Erklärung über die künftige vertiefte Zusammenarbeit für Finanzdienstleistungen unterzeichnet (investrends.ch berichtete). Darin stellen beide Staaten u.a. in Aussicht, dass der gegenseitige Zugang zu den schweizerischen und britischen Börsen mittels gegenseitiger Anerkennungen ermöglicht werden soll, sobald beide Seiten nach dem Ende der Brexit-Übergangsperiode die hierfür notwendigen Schritte umgesetzt haben.
Wie es in der Mitteilung der Bankiervereinigung weiter heisst, stellten beide Ereignisse unabhängig voneinander klare Bekenntnisse zu offenen und integrierten Finanzmärkten sowie einer verstärkten regulatorischen Kooperation dar. Sie zeigten zudem, dass die Schweiz im internationalen Vergleich über eine robuste und zeitgemässe Finanzmarktregulierung verfüge, welche eine vergleichbare Wirkung erziele wie die entsprechenden EU-Regelungen. Nun bleibe zu hoffen, dass auch die für die Schweizer Banken relevanten offenen Äquivalenzverfahren auf der EU-Ebene zügig an die Hand genommen und deblockiert würden, so die SBVg.