17.12.2024, 14:15 Uhr
Um die ab 2025 geltenden neuen CO2-Grenzwerte einzuhalten, müssen die Hersteller den Anteil der Elektroautos an den Verkäufen praktisch verdoppeln. Experten rechnen sonst mit Strafen von ungefähr 15...
Wie die Generikaspezialistin Sandoz mitteilt, hat sie weitere Schritte zur Beilegung alter US-Generika-Klagen und kartellrechtlicher Sammelklagen unternommen.
So hat Sandoz eine Vergleichsvereinbarung mit der Klägergruppe der Endzahler über 275 Millionen US-Dollar abgeschlossen, wie aus einem Communiqué hervorgeht. Zudem habe das Unternehmen Rückstellungen in Höhe von 265 Millionen Dollar zur Deckung möglicher zusätzlicher Vergleichskosten im Zusammenhang mit dem Kartellrechtsverfahren der US-Generikabranche gebildet.
Auswirkungen auf die aktuelle Jahresprognose sowie die mittelfristigen Ziele hätten diese Massnahmen nicht, heisst es in der Mitteilung weiter.
In den vergangenen Jahren hat das Unternehmen schrittweise seine rechtlichen Altlasten aufgeräumt. Bereits 2020 und 2021 hatte sich der Konzern über Vergleiche mit dem US-Justizministerium geeinigt. Erst im Februar dieses Jahres dann mit der Klägergruppe der Direktabnehmer. Der nun angekündigte Vergleich mit der Klägergruppe der Endabnehmer, die etwa Konsumenten, Versicherer sowie Sozialversicherungen umfasse, werde voraussichtlich vor dem 31. Dezember 2024 gezahlt werden.
Der Vergleich muss den Angaben zufolge noch vom Gericht genehmigt werden.