03.12.2024, 15:42 Uhr
Der ehemalige Direktor der Eidgenössischen Bankenkommission, Daniel Zuberbühler, fordert für die UBS deutlich höhere Eigenkapitalvorgaben. Damit solle das «desaströse» Szenario einer Abwicklung der Grossbank...
Die Schweizerische Nationalbank hat den gesetzlichen Auftrag, das Funktionieren bargeldloser Zahlungssysteme zu erleichtern und zu sichern. Jetzt regelt sie den Zugang für Distributed-Ledger-Technologie-Handelssysteme zum Zahlungssystem Swiss Interbank Clearing.
Mit dem Bundesgesetz zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register wurde per 1. August 2021 die Bewilligungskategorie "DLT- Handelssysteme" im Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) geschaffen. Als DLT- Handelssysteme (Distributed-Ledger-Technologie-Handelssysteme) werden Finanzmarktinfrastrukturen für den multilateralen Handel mit DLT-Effekten bezeichnet. Zusätzlich müssen DLT-Handelssysteme DLT-Effekten verwahren oder diese abrechnen und abwickeln oder nebst Finanzintermediären auch weitere Firmen und Personen zum Handel zulassen.
Weitere Informationen stehen im Merkblatt über den Zugang zum SIC-System und zu Girokonten sowie der Information der FINMA zur Bewilligung als DLT-Handelssystem zur Verfügung.
Die SNB hat den gesetzlichen Auftrag, das Funktionieren bargeldloser Zahlungssysteme zu erleichtern und zu sichern. Als Auftraggeberin des Zahlungssystems Swiss Interbank Clearing (SIC-System) gewährt sie jenen Gesuchstellern Zugang, die einen wesentlichen Beitrag zur Aufgabenerfüllung der Nationalbank leisten, ohne erhebliche Risiken einzubringen. Deshalb gewährt die SNB neu von der Finma bewilligten DLT-Handelssystemen den Zugang zum SIC-System, sofern sie ein Effektenabwicklungssystem betreiben und Zahlungen in CHF über das SIC-System abwickeln.