Lufthansa-Hilfen: Gerichtshof rügt EU-Kommission

Leere Abflughalle während Corona, trotzdem hätte die EU-Kommission die Hilfen für die Lufthansa laut Gericht nicht genehmigen dürfen. (Bild Shutterstock/Framalicious)
Leere Abflughalle während Corona, trotzdem hätte die EU-Kommission die Hilfen für die Lufthansa laut Gericht nicht genehmigen dürfen. (Bild Shutterstock/Framalicious)

Die deutsche Bundesregierung hat die Lufthansa in der Coronapandemie mit Milliarden gestützt. Nun hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden: Diese Hilfen hätte die EU-Kommission nicht genehmigen dürfen. Geklagt hatten mit Ryanair und Condor zwei Konkurrenten.

10.05.2023, 13:15 Uhr
Regulierung

Redaktion: sw

Der Brüsseler Behörde seien bei ihrer Prüfung «mehrere Fehler unterlaufen», erklärte das Gericht in Luxemburg. Konkurrenten der Lufthansa sei dadurch womöglich Schaden entstanden.

Die Reisebeschränkungen in der Coronapandemie hatten die Geschäfte der Lufthansa nahezu zum Erliegen gebracht. In dem Konzern mit rund 138 000 Beschäftigten standen Zehntausende Arbeitsplätze auf der Kippe. Deswegen unterstützte die Bundesregierung im Frühjahr 2020 die grösste deutsche Fluggesellschaft mit einem milliardenschweren Hilfspaket. Die Lufthansa musste sich im Gegenzug dazu verpflichten, Wettbewerbsverzerrungen vermeiden, also etwa Start- und Landerechte in Frankfurt und München an die Konkurrenz abgeben.

Der Rettungsplan sah vor, dass der staatliche Wirtschaftsstabilisierungsfonds im Zuge einer Kapitalerhöhung Aktien zeichnet, um eine Beteiligung von 20 Prozent am Grundkapital der Fluggesellschaft aufzubauen. Zudem waren stille Einlagen bis zu 5,7 Milliarden Euro sowie ein Kredit von bis zu drei Milliarden Euro vorgesehen. Letzterer unterlag allerdings nicht den Auflagen und war grundsätzlich bereits zuvor genehmigt worden.

Die EU-Kommission genehmigte die Hilfen von sechs Milliarden Euro im Juni 2020. Gegen diesen Beschluss der EU-Kommission wehrten sich die Lufthansa-Konkurrenten Ryanair und Condor vor dem Gericht der EU.

Die Richter gaben ihnen teilweise recht. Der EU-Kommission seien bei der Beurteilung mehrere Fehler unterlaufen. So habe die EU-Behörde zu Unrecht angenommen, dass sich die Lufthansa die sechs Milliarden Euro nicht selbst am Markt beschaffen konnte. Sie habe zudem keine Anreize für eine schnelle Rückzahlung gesetzt und nicht dafür gesorgt, dass durch Auflagen anderen Airlines keine Wettbewerbsnachteile entstehen.

Die Lufthansa hatte in der Coronapandemie vom Staat Hilfe angefordert, weil sie nach eigenen Angaben keinen Zugang zum Finanzmarkt mehr hatte. Das Geld ist längst zurückgezahlt, der Staat machte damit Gewinn. Die praktischen Folgen des Urteils sind unklar. Die EU-Kommission kann in Berufung gehen.

Die Lufthansa erklärte, sie werde das Urteil analysieren und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Die damals gewährten stillen Einlagen seien bereits im Oktober und November 2021 vollständig zurückgezahlt worden. Der staatliche Wirtschaftsstabilisierungsfonds hatte seinen im Zuge der Rettungsaktion erworbenen Lufthansa-Anteil im vergangenen Jahr verkauft.

Die Airline Condor begrüsste das Urteil. «Damit teilt das Gericht unsere Rechtsaufassung», hiess es. Das Urteil müsse nun analysiert werden. Condor war selbst mit einer halben Milliarde Euro vom Staat während der Pandemie gestützt worden.

Gegen diese Beihilfe hatte wiederum Ryanair erfolgreich geklagt, weil die Kommission ihre Genehmigung unzureichend begründet hatte. Die Behörde konnte das mit einer nachgebesserten Entscheidung im Juli 2021 aus der Welt schaffen.

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