03.12.2024, 15:42 Uhr
Der ehemalige Direktor der Eidgenössischen Bankenkommission, Daniel Zuberbühler, fordert für die UBS deutlich höhere Eigenkapitalvorgaben. Damit solle das «desaströse» Szenario einer Abwicklung der Grossbank...
Die Commerzbank muss wegen Mängeln bei der Geldwäscheprävention eine Strafe zahlen. Die Finanzaufsicht Bafin verhängte Geldbussen in Höhe von insgesamt 1,45 Millionen Euro.
Die Commerzbank AG und die 2020 vollständig übernommene Online-Tochter Comdirect Bank hätten ihre Aufsichtspflichten verletzt, teilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) mit. «In Folge der nicht ausreichenden Überwachung haben Mitarbeitende gegen geldwäscherechtliche Pflichten verstossen, indem sie Kundendaten nicht fristgerecht oder ausreichend aktualisiert und unzureichende interne Sicherungsmassnahmen getroffen haben.» Darüber hinaus seien aufgrund der Aufsichtspflichtverletzung in drei Fällen die verstärkten Sorgfaltspflichten unzureichend angewendet worden.
Nach Angaben einer Commerzbank-Sprecherin wurde die notwendige Anpassung von Prozessen und die Aktualisierung der Daten bereits im Jahr 2022 vollständig abgeschlossen. Hintergrund ist die Integration der Online-Tochter Comdirect Bank in den Konzern. Dabei seien Vorgaben zur Legitimationsprüfung von Neukunden sowie Prozesse und Kontrollen zur Aktualisierung von Kundendaten in der Comdirect überprüft worden. Daraus hätten sich Nachbearbeitungen ergeben. «Die Bank war stetig in engem Austausch mit der zuständigen Aufsichtsbehörde», sagte die Sprecherin. Den Auflagen der Bafin sei die Commerzbank selbstverständlich nachgekommen.
Der Bussgeldbescheid ist der Bafin zufolge seit dem 28. März rechtskräftig.