Geldwäschebekämpfung: Finma sanktioniert Mirabaud

Mirabaud muss fast 13 Millionen Franken zahlen und darf vorerst keine zusätzliche Kundschaft mit erhöhten Geldwäscherei-Risiken aufnehmen. (Bild pd)
Mirabaud muss fast 13 Millionen Franken zahlen und darf vorerst keine zusätzliche Kundschaft mit erhöhten Geldwäscherei-Risiken aufnehmen. (Bild pd)

Die Genfer Privatbank Mirabaud wird von der Finanzmarktaufsicht Finma wegen der Verletzung von Pflichten in der Geldwäschereibekämpfung sanktioniert. Die Behörde hat nun 12,7 Millionen Franken an «unrechtmässig erwirtschafteten» Gewinnen eingezogen und Verfahren gegen drei Personen eröffnet. Zudem schränkt sie vorläufig die Neuaufnahme von Kunden ein.

17.09.2024, 10:46 Uhr
Banken | Regulierung

Redaktion: awp/sw

Die Verfehlungen stehen im Zusammenhang mit einem zwischenzeitlich verstorbenen Geschäftsmann, dem Steuerhinterziehung vorgeworfen wurde, wie einer Finma-Mitteilung zu entnehmen ist.

Die Bank Mirabaud habe seit 2010 mehrere Geschäftsbeziehungen mit Firmen und «komplexen Strukturen» unterhalten, die direkt oder indirekt mit dem erwähnten Geschäftsmann in Verbindung standen. Dabei verwaltete die Bank im Rahmen dieser Geschäftsbeziehungen bis zu 1,7 Milliarden US-Dollar an Vermögen, was zeitweise fast zehn Prozent der gesamthaft von der Bank verwalteten Vermögen ausmachte.

Kein genügendes Risikomanagement

Laut der Finma hat die Genfer Bank die wirtschaftliche Berechtigung sowie die wirtschaftlichen Hintergründe zahlreicher Transaktionen mangelhaft überprüft und dokumentiert. Dies obwohl es Hinweise auf erhöhte Geldwäschereirisiken und seit 2018 konkrete Warnmeldungen gegeben habe. Die Bank Mirabaud habe insgesamt über keine angemessene Organisation und kein genügendes Risikomanagement verfügt, um diese Geschäftsbeziehungen zu überwachen. Die Bank muss überdies im Vergütungssystem neue Anreize für einen angemessenen Umgang mit Risiken schaffen.

Neben der Einziehung des unrechtmässig erwirtschafteten Gewinns von 12,7 Millionen Franken zugunsten der Staatskasse hat die Finma eine Reihe weiterer Massnahmen verfügt. So muss die Bank namentlich das Dispositiv zur Geldwäschereibekämpfung weiter anpassen und das Kontrollsystem ausbauen. Bis zur vollständigen Umsetzung der Massnahmen, ist es Mirabaud zudem untersagt, zusätzliche Kundschaft mit erhöhten Geldwäscherei-Risiken aufzunehmen. Die Finma hat nun einen Prüfbeauftragten eingesetzt.

Das Verfahren war bereits 2021 eröffnet worden, die Finma hatte es im Juni 2023 abgeschlossen. Die Behörde konnte aber erst jetzt kommunizieren, weil sich Mirabaud gerichtlich gegen eine öffentliche Information über das Verfahren gewehrt hatte. Die Beschwerde ist nun vom Bundesgericht abgewiesen worden. Die Verfügung der Finma selber war inhaltlich nicht angefochten worden und ist entsprechend seit August 2023 in Kraft.

Mirabaud erkennt den laut Mitteilung den Abschluss des Finma-Verfahrens von Juni 2023 an, mit dem die Vergangenheit geregelt wird. Wie von der Finma hervorgehoben, war die Bank vollständig kooperativ. In den letzten Jahren hat die Bank laut eigenen Angaben operative, organisatorische und personelle Massnahmen zur Verbesserung seiner Compliance- und Risikomanagementprozesse durchgeführt und ist engagiert, in dieser Hinsicht die höchsten Standards einzuhalten.

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