03.12.2024, 15:42 Uhr
Der ehemalige Direktor der Eidgenössischen Bankenkommission, Daniel Zuberbühler, fordert für die UBS deutlich höhere Eigenkapitalvorgaben. Damit solle das «desaströse» Szenario einer Abwicklung der Grossbank...
Das Bundesgericht hat im Anlagebetrugsfall der ASE Investment AG die Freiheitsstrafe von 54 Monaten für den Ex-Verwaltungsratspräsidenten bestätigt. Zudem muss Simon Müller dem Staat eine Ersatzforderung von über 3,7 Millionen Franken abliefern.
In seiner Beschwerde rügte Müller, dass das Aargauer Obergericht die Strafmilderungsgründe nicht ausreichend berücksichtigt habe. Er beantragte eine Strafe von maximal 44 Monaten. In einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hat das Bundesgericht die Beschwerde des Mannes vollumfänglich abgewiesen.
Die Vorinstanz habe sich mit allen relevanten Komponenten auseinander gesetzt und sie zutreffend gewürdigt. Es bleibt damit bei der über vierjährigen Freiheitsstrafe wegen mehrfacher qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung, mehrfacher Geldwäscherei in Mittäterschaft und Misswirtschaft.
Die im aargauischen Fricktal ansässige Vermögensverwalterin ASE Investment hatte Anleger mit Renditeversprechen von bis zu 18 Prozent angelockt. In Tat und Wahrheit handelte es sich um ein Schneeballsystem. Treibende Kraft der Machenschaften war der Geschäftsführer der ASE, der seine Freiheitsstrafe bereits verbüsst hat.
Im April 2012 implodierte das System nach einer Hausdurchsuchung und dem Einschreiten der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht. Der Verwaltungsratspräsident stellte sich im Strafverfahren jeweils als unwissend dar. Er war Hinweisen auf unsaubere Geschäfte des Geschäftsleiters nicht nachgegangen.