CS-Aktionär blitzt vor Bundesgericht ab

Bei der Notübernahme durch die UBS erlitten die CS-Aktinäre starke Kursverluste (Foto Shutterstock/ioda)
Bei der Notübernahme durch die UBS erlitten die CS-Aktinäre starke Kursverluste (Foto Shutterstock/ioda)

Das Bundesgericht hat die Klage eines CS-Aktionärs gegen den Bund im Zusammenhang mit der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS abgewiesen. Der Mann hatte die Eidgenossenschaft zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von rund 140'000 Franken verklagt.

07.10.2025, 15:15 Uhr
Banken | Regulierung

Redaktion: awp/cwe

Der Kläger begründete seine Klage damit, dass die notrechtlichen Massnahmen des Bundesrates im Zusammenhang mit der Übernahme der CS durch die UBS im Jahre 2023 zu einer weitgehenden Enteignung seiner 12'000 CS-Aktien geführt hätten. Dadurch sei ihm ein Schaden in Höhe von 140'783 Franken entstanden.

Beim Erlass der Notverordnung im März 2023 habe der Bundesrat widerrechtlich gehandelt. Er habe damit gegen die in der Bundesverfassung verankerten Grundsätze des rechtstaatlichen Handelns, das Willkürverbot, die Eigentumsgarantie und das Verbot übermässiger Einschränkungen von Grundrechten verstossen.

Der Mann hatte zwischen 2014 und 2022 knapp 150'000 Franken in CS-Aktien investiert. Mit dem Umtausch der CS-Aktien in UBS-Wertpapiere bei der Fusion erhielt er dafür noch etwa 9000 Franken.

Vor wenigen Tagen war bereits eine Klage gegen den Bund in New York im Zusammenhang mit den AT1-Anleihen der CS abgewiesen worden (investrends berichtete).

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