Bundesrat will noch im März Verhandlungen mit Brüssel aufnehmen

Nach drei Jahren Unterbruch will der Bundesrat bald wieder mit der EU verhandeln. (Bild Yury24/Shutterstock)
Nach drei Jahren Unterbruch will der Bundesrat bald wieder mit der EU verhandeln. (Bild Yury24/Shutterstock)

Der Bundesrat will mit Brüssel über die künftigen Beziehungen der Schweiz mit der EU verhandeln. Das Mandat dafür hat er aufgrund der Anhörungen präzisiert und verabschiedet. Verhandelt wird, sobald auch der Europäischen Kommission das endgültige Mandat vorliegt.

08.03.2024, 16:11 Uhr
Regulierung

Redaktion: AWP

Noch im März dürfte es nach Angaben des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) so weit sein. Auf Schweizer Seite hat Chefunterhändler Patric Franzen - er ist stellvertretender EDA-Staatssekretär - die Gesamtleitung. Über die einzelnen Teile des Verhandlungspakets soll parallel verhandelt werden.

Jedes Paket-Element wird von Franzen und dem Fachunterhändler aus dem zuständigen Departement gemeinsam verhandelt. EDA-Staatssekretär Alexandre Fasel leitet die interdepartementale Arbeitsgruppe, die die in der Schweiz durchgeführten Arbeiten mit jenen im Rahmen der Verhandlungen koordinieren wird. Die im September 2022 eingesetzte Projektorganisation unter Leitung von Aussenminister Ignazio Cassis bleibt bestehen.

Fast drei Jahre Unterbruch

Die Verhandlungen mit Brüssel könnten damit nach knapp drei Jahren Unterbruch wieder aufgenommen werden. Im Mai 2021 brach der Bundesrat die Verhandlungen über ein Rahmenabkommen mit Brüssel ab. Nach sieben Jahren Verhandlungen habe es keine Aussicht auf Erfolg gegeben, hiess es damals.

In Konsultationen zum Verhandlungsmandat habe eine grosse Mehrheit der befragten Akteure sich positiv geäussert zum Paketansatz für die Verhandlungen, schrieb das EDA in einer Mitteilung. Der Bundesrat habe einen Grossteil der Empfehlungen aus den Anhörungen übernommen und seinen Mandatsentwurf vom Dezember angepasst.

Damit stünden die Verhandlungen auf einer soliden politischen Grundlage, schreibt der Bundesrat. Gleichzeitig habe er sich gegenüber der EU Handlungsspielraum bewahrt.

Kritisiertes Stromabkommen

Nicht berücksichtigt hat er indes namentlich Wünsche im Bereich Strom - das angestrebte Stromabkommen wurde in den Anhörungen verschiedentlich kritisiert. Der Bundesrat nennt den Ausschluss der Stromproduktion aus dem Geltungsbereich des Abkommens sowie den Verzicht auf Massnahmen zur Marktöffnung.

Er will im Stromabkommen anstreben, dass Konsumentinnen und Konsumenten die Wahl haben, in der geschützten Grundversorgung bleiben zu können, mit regulierten Preisen. Für die Stromproduktion, namentlich aus erneuerbaren Energien, will der Bundesrat die wichtigsten staatlichen Beihilfen beibehalten.

Beim Lohnschutz will der Bundesrat Lohn- und Arbeitsbedingungen garantieren. Für die Spesenregelung strebt er eine Lösung an, die unter Berücksichtigung des Schweizer Preisniveaus Rechtsgleichheit gewährleistet.

Analyse zur Referendumsfrage

Noch offen ist seitens Bundesrat, ob das Ergebnis der Verhandlungen dem fakultativen oder dem obligatorischen Referendum unterstellt werden soll - also ob das Ständemehr notwendig sein soll. Er hat beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) eine rechtliche Analyse in Auftrag gegeben.

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