25.11.2024, 14:58 Uhr
Laut Mitteilung hat Robeco seine ersten aktiven börsengehandelten Fonds an der SIX Swiss Exchange notiert. Die aktiven ETFs waren seit dem 15. Oktober an der Frankfurter Börse notiert, weitere europäische...
Fast ein Jahr ist vergangen, seit die Europäische Union ihre Offenlegungsverordnung eingeführt hat, die von Vermögensverwaltern fordert, Informationen über die ESG-Risiken ihrer Anlagen bereitzustellen. Ende Dezember 2021 erreichten die Vermögenswerte in Artikel 8- und Artikel 9-Fonds 4,05 Bio. Euro, was 42,4% aller in der EU domizilierten Fonds entspricht.
Es ist fast ein Jahr her, seit die Europäische Union ihre Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) eingeführt hat. Diese verlangt erstmals, dass Vermögensverwaltungsgesellschaften Informationen über die ökologischen, sozialen und Governance-Risiken ihrer Investitionen sowie deren Auswirkungen auf die Gesellschaft und den Planeten bereitstellen. Seit dem 10. März 2021 werden zum Vertrieb verfügbare Fonds in der EU von ihren Managern je nach Nachhaltigkeitszielen als Artikel 6, 8 oder 9 eingestuft.
Das Fehlen klarer politischer Leitlinien hat zu unterschiedlichen Ansätzen bei der Produktklassifizierung geführt, was wiederum zu Verwirrung und Greenwashing-Bedenken geführt hat. Der Bericht "SFDR Article 8 and Article 9 Funds: 2021 in Review" von Morningstar bietet einen Überblick über die sich schnell entwickelnde Landschaft der Artikel-8- und Artikel-9-Fonds Ende 2021 und untersucht das anhaltende Wachstum von Vermögenswerten, Strömen und Produkten mit Schwerpunkt auf den letzten drei Monaten des Jahres. Morningstar analysiert auch die ESG-Referenzen dieser sogenannten "hellgrünen» und "dunkelgrünen» Fonds, indem das Finanzinformations- und Analyseunternehmen ihr aktuelles ESG-Risiko und ihr Engagement in kontroversen Aktivitäten betrachtet.