12.12.2024, 12:27 Uhr
«Privatmarktanlagen bieten nach wie vor Potenzial für höhere Renditen und Erträge, eine grössere Widerstandsfähigkeit des Portfolios und einen differenzierten Zugang zu den wichtigsten globalen Megathemen. 2025...
Wegen der Corona-Massnahmen erbringen zurzeit in der Schweiz 43% aller Mieten für Geschäfts- und Verkaufsflächen für die Mieter keinen Mehrwert. Betroffen sind Mietvolumen von 15 Mio. Franken pro Tag bzw. 430 Mio. pro Monat. Am stärksten leiden der Detailhandel sowie die Gastronomie. Offen bleibt, wer den Schaden trägt: die Mieter, die Vermieter oder der Bund.
In der Schweiz fallen für Gewerbe- und Verkaufsflächen pro Jahr Mieten in der Höhe von 12 Mrd. Franken an, also 1 Mrd. pro Monat. 43% dieser Mieten generieren wegen der Corona-Massnahmen des Bundes für die Mieter keinen Mehrwert mehr. Am meisten betroffen ist der Detailhandel mit einem monatlichen Mietvolumen von 320 Mio. Franken. 69% bzw. 220 Mio. Franken dieser Mieten verpuffen zurzeit nutzlos.
In der Gastronomie sind 73% des Mietvolumens von 80 Mio. Franken betroffen, also 60 Mio. Franken pro Monat. Im Gesundheits- und Therapiebereich erbringen 50% der Mieteinnahmen keinen Nutzwert (40 Mio. Fr./Mt), bei den persönlichen Dienstleistungen wie Haar- und Körperpflege 89% (30 Mio. Fr.) und in der Beherbergung 70% (20 Mio. Fr.). "Mit jedem Tag stehen dem Stillstand der betroffenen Gewerbe- und Verkaufsbetriebe knapp 15 Mio. Franken an fälligen Mietzinsen gegenüber", warnt die Studie des Beratungsunternehmens Wüest Partner, die vom Schweizerischen Verband der Immobilienwirtschaft SVIT Schweiz in Auftrag gegeben worden war.
Vor allem die Mieter stehen unter Zahlungsdruck, weil sie momentan keinen Umsatz erzielen. Darunter sind viele Kleinstunternehmen, welche eh nicht auf Rosen gebettet sind und sich auf keine starke Lobby stützen können. Sie können zwar die Mieten stunden, müssen diese aber früher oder später bezahlen. Vermieter – Pensionskassen, Versicherungen, Private und zahlreiche andere Eigentümer – laufen Gefahr, dass ihre Mieter unter dieser Last das Handtuch werfen.
Neue Gewerbemieter zu finden dürfte auch nach Aufhebung der Corona-Massnahmen nicht einfach sein. Verzichten die Immobilienbesitzer zugunsten der Mieter auf einen Teil der Miete, können sie ihren eigenen Verpflichtungen auf Dauer nicht voll nachkommen. Denn die Mieten decken die Fremdkapitalzinsen, die Instandhaltungs- und Instandsetzung der Immobilien sowie weitere Leistungsverpflichtungen, wie z. B. Rentenzahlungen.
Mögliche Lösungen aus dieser gefährlichen Sackgasse diskutieren derzeit Immobilien- und Mieterverbände unter der Leitung des Bundes über die mietrechtlichen Verpflichtungen von Geschäftsmietern, deren Tätigkeit durch die "Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus" (COVID-19-Verordnung 2) untersagt oder eingeschränkt ist. Die beste Linderung dieses Problems brächte eine möglichst rasche Lockerung der Beschränkungen. Denn je länger der Lockdown anhält, umso mehr Kleinstbetriebe dürften in den Konkurs getrieben werden.