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Bundesrat will Basel III-Standards Anfang 2025 in Kraft setzen

Die Änderung der Eigenmittelverordnung für Banken werden auf 2025 in das Schweizer Recht überführt, teilte der Bundesrat mit. (Bild blurAZ/Shutterstock)
Die Änderung der Eigenmittelverordnung für Banken werden auf 2025 in das Schweizer Recht überführt, teilte der Bundesrat mit. (Bild blurAZ/Shutterstock)

Die Basel III Standards für Banken sollen in der Schweiz wie geplant zum 1. Januar 2025 vollumfänglich in Kraft treten. Zuletzt hatten Bankenvertreter eine Verschiebung von Teilbereichen ins Spiel gebracht.

26.06.2024, 12:08 Uhr
Banken | Regulierung

Redaktion: awp/św

Die Änderung der Eigenmittelverordnung (ERV) würden damit wie geplant per Anfang 2025 in das Schweizer Recht überführt, teilte der Bundesrat mit. Im November 2023 hatte er den Terminplan festgesetzt. Trotz Verzögerungen in einigen Ländern wolle der Bundesrat am Terminplan festhalten, heisst es weiter.

In der EU sollen die spezifischen Eigenmittel-Vorgaben in Bezug auf das Handelsbuch, das sogenannte «Fundamental Review of the Trading Book» (FRTB), um ein Jahr nach hinten verschoben werden, wie vergangene Woche bekannt wurde. Als Begründung wurden absehbare Verzögerungen der Umsetzung in den USA angeführt, welche EU-Institute benachteiligen würden.

Gleiche Spielregeln

In der Schweiz hatten sich in der vergangen Woche Vertreter der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) tendenziell für eine Verschiebung in dem Teilbereich ausgesprochen. Nicht zuletzt gehe es darum, im internationalen Wettbewerb die gleichen Spielregeln wie andere Bankenplätze zu haben, sagte ein SBVg-Experte gegenüber der AWP.

Von den neuen Kapitalregeln bezüglich der Handelsgeschäfts dürften laut Branchenvertretern insbesondere international tätige Banken betroffen sein - in erster Linie die Grossbank UBS. Auch für weitere Institute mit grösseren Handelsaktivitäten, darunter auch Privatbanken, könnten die schärferen Kapitalvorschriften in diesem Bereich eine bedeutende Rolle spielen.

Weitere Information bis Ende Juli

Gleichzeitig beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) damit, «ihn bis Ende Juli 2024 über den Stand der internationalen Umsetzung des Standards zu informieren.»

Bei Basel III handelt es sich um ein Reformpaket des internationalen Basler Ausschusses für Bankenaufsicht. Mit diesem soll insbesondere die Solvenz und Liquidität der Banken gestärkt werden. Die neuen Regeln sehen etwa überarbeitete Mindeststandards für Eigenmittel vor.

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