19.10.2026, 08:17 Uhr
Indien ist für Anleiheninvestoren sehr attraktiv geworden und steht vor einer Zinswende. Laut der Analyse von DPAM preisen die Märkte allerdings mehr Zinserhöhungen ein, als die Notenbank umsetzen wird.
Der Deutsche Bundestag hat die Frühstartrente beschlossen: Der Staat zahlt Kindern ab sechs Jahren monatlich 10 Euro in ein Aktiendepot für das Alter. Für Schweizer Asset Manager öffnet sich im Nachbarland ein neuer Vorsorgemarkt. Im Heimmarkt wirft die Reform eine grundsätzliche Frage auf: Soll gefördertes Vorsorgesparen erst mit dem ersten Lohn beginnen?
Am 16. Oktober 2026 hat der Bundestag das Gesetz zur Einführung der Frühstartrente verabschiedet, mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD. Grüne und Linke stimmten dagegen, die AfD enthielt sich. Der Bundesrat muss noch zustimmen, das Inkrafttreten ist auf den 1. Januar 2027 geplant.
Das Modell ist einfach: Für jedes Kind zwischen dem sechsten und dem 18. Lebensjahr überweist der Staat 10 Euro pro Monat in ein Altersvorsorgedepot. Den Anfang macht der Geburtsjahrgang 2020, ab 2027 kommt jedes Jahr der Jahrgang der Sechsjährigen hinzu. Eltern und Grosseltern dürfen bis zu 6'840 Euro pro Jahr zusätzlich einzahlen. Angelegt wird ausschliesslich in breit diversifizierte globale Aktien oder Aktienfonds. Ausbezahlt wird grundsätzlich erst ab 65 Jahren, für den ersten Jahrgang also frühestens 2085.
Eröffnen die Eltern kein eigenes Depot, fliesst das Geld in ein Sondervermögen des Bundes, das ab 2028 kollektiv angelegt wird. Auf den staatlich geförderten Teil dürfen keine Abschluss- und Vertriebskosten erhoben werden. Der Bund rechnet für 2027 mit Kosten von 198 Millionen Euro, bis 2030 steigend auf 411 Millionen Euro.
Die naheliegende Schweizer Reaktion lautet: Kennen wir längst. Das greift zu kurz. Mit der Säule 3a verfügt die Schweiz zwar seit Jahrzehnten über eine steuerlich geförderte private Vorsorge. Der Zugang ist aber an AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen gebunden. Ein Kind ohne Lohn kann keine 3a eröffnen, auch wenn Eltern oder Grosseltern für seine Pension sparen möchten.
Deutschland setzt dagegen vor dem Erwerbsleben an und macht den Staat zum ersten Einzahler. Für die Schweiz stellt sich damit eine systemische Frage: Soll geförderte Altersvorsorge weiterhin an Erwerbsarbeit anknüpfen, oder soll ein kleiner Kapitalstock schon vorher entstehen? Das wäre eine Erweiterung des Systems, nicht bloss ein weiteres Anlageprodukt.
Für den Finanzplatz ist die Reform vor allem als Absatzmarkt interessant. Die Schweizer Asset-Management-Branche ist stark international ausgerichtet: Laut der Swiss Asset Management Study 2026 von AMAS und zeb stammt rund ein Drittel der hierzulande verwalteten Vermögen von ausländischen Kunden. Insgesamt verwalteten Schweizer Asset Manager Ende 2025 einen Rekordwert von 3,73 Billionen Franken.
Denkbar sind vor allem drei Rollen im deutschen Vorsorgemarkt:
Für die meisten Schweizer Häuser dürfte das Partnergeschäft realistischer sein als ein eigener Kinderdepot-Vertrieb in Deutschland. Wer ein Portfolio verwalten kann, darf noch lange keinen geförderten deutschen Vorsorgevertrag anbieten. Hinzu kommt der Marktzugang: Als Drittstaat geniesst die Schweiz keinen umfassenden Zugang zum EU-Binnenmarkt. Ob ein Haus oder Produkt teilnehmen kann, hängt von seiner Struktur und den deutschen Produktvorgaben ab.
Ein Selbstläufer wird das Geschäft ohnehin nicht. Die staatliche Förderung beträgt 120 Euro pro Jahr und Kind. Bei so kleinen Depots entscheiden Skalierung und tiefe Kosten. Das spielt grossen, effizienten Plattformen in die Hände – und passt zum Befund der Branchenstudie, wonach Kostendruck und Konzentration im Schweizer Asset Management zunehmen.
Im Heimmarkt müssen Anbieter nicht auf den Gesetzgeber warten, um Familien anzusprechen. VIAC und Finpension etwa bieten Kinder- beziehungsweise Geschenkportfolios ab einem Franken an, True Wealth, UBS oder die ZKB haben ebenfalls Kinderdepots im Angebot.
Drei Dinge sind dabei auseinanderzuhalten: Sparen für ein Kind, rechtliches Kindesvermögen und gebundene Altersvorsorge. Sie fallen nicht automatisch zusammen. Bei vielen Kinderdepots bleiben die Eltern Kontoinhaber, das Geld gehört bis zur Schenkung nicht dem Kind. Gebunden bis zur Pensionierung ist es ohnehin nicht. Der Name «Kinderportfolio» sagt also weder etwas über das Eigentum noch über den Vorsorgezweck aus.
Geschäftlich interessant wäre eine durchgängige Kundenbeziehung: zuerst ein Familien-Sparportfolio, später eine eigene Anlagelösung und mit dem ersten Lohn die Säule 3a. Das wäre eine kommerzielle Verknüpfung verschiedener Produkte, kein rechtlicher Übergang.
Während Deutschland einen neuen Einstieg im Kindesalter schafft, erweitert die Schweiz die Säule 3a von innen. Seit 2026 lassen sich erstmals Beitragslücken nachträglich schliessen, beginnend mit dem Jahr 2025. Lücken können bis zu zehn Jahre rückwirkend eingekauft werden.
Die Voraussetzungen sind eng: AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen im Lückenjahr und im Einkaufsjahr, der ordentliche Jahresbeitrag muss im Einkaufsjahr voll einbezahlt sein, und der zusätzliche Einkauf ist auf den «kleinen Beitrag» begrenzt, 2026 sind das 7'258 Franken.
Gerade hier zeigt sich der Unterschied zur Frühstartrente: Kinderjahre ohne Erwerbseinkommen lassen sich später nicht als 3a-Lücken nachfinanzieren. Die Schweizer Neuerung erleichtert das Nachholen berechtigter Beiträge. Eine geförderte Vorsorge ab Schulalter führt sie nicht ein.
Die deutsche Debatte berührt auch eine Schweizer Grundsatzfrage: die Verteilungswirkung. Die Säule 3a fördert über den Steuerabzug. Wer ein hohes Einkommen und einen hohen Grenzsteuersatz hat, profitiert entsprechend stärker. Die Frühstartrente setzt dagegen auf einen einheitlichen Staatsbeitrag pro Kind, unabhängig vom Einkommen der Eltern.
Ganz neutral ist aber auch das deutsche Modell nicht. Weil Familien bis zu 6'840 Euro pro Jahr zuschiessen dürfen, warnen Kritiker vor wachsenden Vermögensunterschieden. Der Grünen-Abgeordnete Stefan Schmidt sprach im Bundestag von einem «Zweiklassensystem», die Linken-Abgeordnete Lisa Schubert von «privater Kundenakquise auf Staatskosten».
Eine Schweizer Diskussion müsste deshalb über die Forderung nach mehr Geld in Fonds hinausgehen. Zu klären wären ein einheitlicher Startbeitrag, gezielte Zuschüsse für einkommensschwache Familien, Kostenbegrenzungen und die Dauer der Bindung. Ein konkretes Reformvorhaben dazu gibt es in der Schweiz derzeit nicht.
Die Frühstartrente ist für die Schweiz kein Vorbild, das man eins zu eins übernehmen könnte. Sie ist aber ein Spiegel. Sie zeigt, dass die Schweizer Vorsorge zwar gut ausgebaut ist, den Kapitalaufbau aber konsequent an den Erwerb koppelt. Und sie eröffnet Schweizer Asset Managern einen Markt, in dem nicht die Herkunft zählt, sondern Kosteneffizienz, Partnerschaften und der richtige regulatorische Zugang. Ob daraus messbare Mittelzuflüsse entstehen, wird sich erst zeigen, wenn die ersten Depots eröffnet sind.