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Das Urteil im Prozess gegen die UBS in Frankreich wurde gesprochen. Auf die Grossbank kommen Zahlungen in Höhe von ingesamt 4,5 Milliarden Euro zu. Allerdings ist die UBS mit dem Urteil nicht einverstanden und will Berufung einlegen.
Am Pariser Strafgerichtshof haben die Richter ihr Urteil gegen die UBS gefällt. Die Grossbank muss im Prozess um Beihilfe zu Steuerdelikten eine Busse von 3,7 Milliarden Euro bezahlen und einen Schadenersatz in Höhe von 800 Millionen Euro leisten. Somit beläuft sich die Gesamthöhe der Busse auf 4,5 Milliarden Euro. An der Börse fiel der Kurs der UBS-Aktie sogleich um über zwei Prozent. Die UBS hat umgehend bekanntgegeben, gegen das Urteil Berufung einlegen zu wollen.
Kein Gesetzesbruch in Frankreich
Im Prozess hatte die UBS auf nicht schuldig plädiert. Sie kritisiert, dass dem Urteil jegliche Beweisgrundlage fehle und es stattdessen auf unfundierten Aussagen von ehemaligen Mitarbeitern basiere. Es seien keine Beweise vorgelegt worden, dass ein UBS-Kundenberater auf französischem Boden französische Kunden dazu aufgefordert habe, Konten in der Schweiz zu eröffnen. Weil folglich kein Gesetzesbruch in Frankreich begangen wurde, sei dieses Urteil eine Anwendung von französischem Recht in der Schweiz. Dies untergrabe die Souveränität des Schweizer Rechts und werfe Fragen bezüglich der Territorialität auf.
Höchste französische Busse aller Zeiten
Die Busse im Frankreich-Prozess ist laut finews.ch die höchste, welche gegen die UBS je verhängt und welche in Frankreich je gesprochen worden ist. Seit der Finanzkrise hat die Grossbank über zwölf Milliarden Franken an Bussgeldern bezahlen müssen. Der höchste Einzelbetrag waren 1,4 Milliarden Dollar wegen der Manipulation des Libor-Zinssatzes.