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Grundlegende Änderungen der neuen Depotbankbestimmungen

Marco Chinni, Gesellschafter & CEO bei Primecoach
Marco Chinni, Gesellschafter & CEO bei Primecoach

Lange ist es ruhig gewesen. Die Depotbanken haben entsprechende Methoden entwickelt, um die Aufbewahrungspflichten zu erfüllen. Die Regulatoren haben das Thema unberührt gelassen. Das ändert sich durch die AIFMD grundlegend. Lesen Sie dazu den Kommentar von Marco Chinni, CEO von Primecoach.

13.03.2013, 08:00 Uhr

Redaktion: fab

Lange Zeit liessen die Regulatoren die Finger von den Depotbanken. Die Finanzmarktkrise der letzten Jahre hat aber gezeigt, dass die Arbeitsteilung der Fondswelt nur funktioniert, wenn alle - also auch die Depotbanken – ihre Aufgaben im Sinne des Anlegerschutzes ausführen. Dies bedingt, dass einheitliche und klare Regeln definiert werden. Etwas überraschend und ohne grosse Konsultationen wurden Bestimmungen in die AIFMD aufgenommen, die die Kernfunktionen der Depotbankfunktion sehr genau regeln.

Die Kernpunkte der AIFMD-Regelung
Mit der AIFMD kommen Regeln zu den Bewilligungsvoraussetzungen. Die Branche bleibt diesbezüglich gelassen. Etwas aufregender wird es erst mit den detaillierten Ausführungen zur Aufbewahrfunktion. Die Aufteilung in aufbewahrfähige und nicht aufbewahrfähige Vermögenswerte lässt erfahrene Banker aufhorchen. Detailvorschriften, insbesondere verschiedene Segregierungspflichten durch die gesamte Delegationskette hindurch, sorgen ebenfalls für Aufmerksamkeit. Um diese erfüllen zu können, müssen unzählige Prozesse überarbeitet werden. Die Kontrollpflichten erfahren erstmalig eine Niederschrift im Gesetz, und zwar äusserst detailliert.

Interessant wird es bei den Delegationsbestimmungen. Dies insbesondere im Zusammenhang mit den sehr verschärften Haftungsbestimmungen, die das Prinzip der Beweislastumkehr zugunsten des Anlegers enthalten. Die Verhaltensregeln und die Begriffe „Gewaltentrennung“ sowie „Interessenkonflikte“ gewinnen mit der AIFMD neue Bedeutung.

Die vorhandenen Spielräume
AIFMD Level I und Level II lassen wenig Spielraum offen. Ziel der AIFMD ist es, die Maschen des Auffangnetzes durch die Depotbanken enger zu ziehen und damit den Anlegerschutz zu stärken. Das ist nicht nur eine Last, sondern kann auch Chancen bieten. Auf jeden Fall gilt es, auch in Zukunft Teil dieses grossen Netzes zu sein.

Die Umsetzung in der Schweiz
In der Schweiz wurden mit der KAG-Revision die Depotbank- respektive die Haftungsbestimmungen neu geordnet. Zudem orientierte die FINMA die Marktteilnehmer in ihrer Mitteilung 40 über die Ausgestaltung der Funktion. Die Voraussetzungen, die Aufgaben, viele Details waren bereits Depotbankenalltag. Nur leider – aus europäischer und internationaler Sicht – wurden die Haftungsbestimmungen nicht den europäischen Standards angepasst. Es gilt in der Schweiz nach wie vor das Auswahlverschulden, während die EU eine Geschäftsherrenhaftung vorsieht.

Es bleibt spannend, ob die EU-Depotbanken dies anerkennen, wenn sie ihre Sub-Depotbanken auswählen. Auch interessant wird, ob die EU-Kommission diese Regulierung anerkennt, wenn es darum geht, die Gleichwertigkeit gemäss AIFMD für die Fondsmanager festzustellen.

Viel Erfahrung und Fingerspitzengefühl gefordert
Die Depotbanken stehen bei der Umsetzung der neuen Bestimmungen vor grossen Herausforderungen. Primecoach verfolgt die Regulierung der Depotbanken, seit sie in die AIFMD „gerutscht“ ist. Ihre Berater haben aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung aus Aufsicht und der Finanzbranche das nötige Fingerspitzengefühl für eine zielgerichtete Umsetzung. Primecoach verfügt über die notwendigen Tools, um den besten Weg zur Erfüllung der Depotbank-Bestimmungen zu finden.

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