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EU-Verordnung hat Auswirkung auf die Schweiz

Marco Chinni, CEO von Primecoach.
Marco Chinni, CEO von Primecoach.

Die EU-Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP) ist ein langjähriges EU-Projekt, das mit FIDLEG auch in die Schweiz kommen wird. Die Inhalte der Verordnung sind für grosse Teile der Finanz- sowie Fondsindustrie neu, meint Marco Chinni, Gründer von Primecoach.

13.04.2016, 10:09 Uhr

Redaktion: sif

Beim PRIIP-Projekt der EU vom 26. November 2014 handelt es sich um ein Ergänzungspaket zu MiFID, welches zwei Hauptziele verfolgt: Verbesserung der Transparenz für Kleinanleger durch gute Verständlichkeit, Vergleichbarkeit und einheitliche Darstellung und damit die Wiedergewinnung des Anlegervertrauens. So soll die neue Verordnung den Informationsstand zwischen Anleger und Anbietern annähern.

Mit ihren 34 Artikeln sorgt die neue Verordnung für Aufruhr, weil die technischen Ausführungsbestimmungen äusserst komplex und herausfordernd ausgefallen sind. Die Fondsindustrie muss durch die neue Verordnung die bereits eingespielten KIID-Prozesse von Grund auf überarbeiten.

Was beinhaltet PRIIP?
"PRIIP reguliert die Anlegerinformation über 'verpackte Produkte', bei denen die Rendite von der Marktentwicklung abhängig ist", erklärt Marco Chinni, CEO von Primecoach. Unter Verpackung sind beispielsweise Strukturierte Produkte, fondsgebundene Lebensversicherungen aber auch Investmentfunds und Ähnliches zu verstehen. Die Verordnung gilt in der EU/EWR ab dem 31. Dezember 2016 direkt und ohne nationale Umsetzungen.

Am 7. April 2016 übergab das Joint Committee of the European Supervisory Authorities der EU-Kommission den finalen Entwurf der regulatorischen, technischen Standards welcher auf 183 Seiten im Detail die Pflichten festhält. Damit werden die Transparenzbestimmungen gegenüber dem Anleger äusserst umfangreich und zu einer grossen Herausforderung.

"Im Kern funktionieren PRIIP und das Basisinformationsblatt (BIB) ähnlich", sagt Marco Chinni. PRIIP gibt für das BIB klare Regeln betreffend Format, Inhalt, Bereitstellung und Überarbeitung.

Im Unterschied zum UCITS KIID beinhaltet PRIIP vorausschauende Elemente. Während der Synthetische Risiko- und Etragsindikator (SRRI) der KIIDs insbesondere die Vergangenheit beleuchtet, soll die Risikodarstellung im BIB in die Zukunft gerichtet werden. Somit wird SRRI vom Summary Risk Indicator abgelöst. Zudem sind drei Performanceszenarien darzustellen. Das Risikoprofil ist somit wesentlich sophistizierter und stellt u.a. einen Mix von Markt- und Kreditrisiko dar. Nachdem ein völlig neues Konzept zur Erhebung der Transaktionskosten Einzug halten wird, dürfte auch die Erhebung der Kosten eine grosse Herausforderung darstellen.

Wie ist die Schweizer Finanzindustrie von PRIIP betroffen?
Das PRIIP ist grundsätzlich eine EU-Erfindung, jedoch wird sie auch Auswirkungen auf den Schweizer Finanzplatz haben. Abgesehen von zahlreichen Berührungen der Schweizer Finanzinstitute mit EU-Ländern und –Kunden, nimmt das FIDLEG die Inhalte von PRIIP auf. FIDLEG errichtet mit seinen Vorschriften zum Basisinformationsblatt analoge Vorschriften in der Schweiz.

Das EFD hat wiederholt durchblicken lassen, dass die Vorschriften im FIDLEG möglichst nah an PRIIP angelehnt sein müssen, um die Handhabung leichter und einheitlicher zu gestalten. Es soll dieses Mal also keinen "swiss finish“ geben. Einheitliche Vorschriften für ausländische Kunden und Vertriebe im Ausland hilft im cross-border Geschäft. So stellen weder ausländische Konsumentenschutzgesetze noch das Luganer Übereinkommen eine allfällige Falle dar.

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