10.10.2024, 08:59 Uhr
Bei der UBS zeigt man sich erleichtert, dass die ersten Überführungen von CS-Kunden auf die eigene Plattform erfolgreich verlaufen sind. In den nächsten Quartalen sollen 1,3 Millionen CS-Kunden auf die...
Die Finanzmarktaufsicht Finma hat im Kontext der "Beschattungsaffäre" bei der Credit Suisse ein Enforcementverfahren gegen die Grossbank eingeleitet.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) geht der "Beschattungsaffäre" bei der Credit Suisse mit einem Enforcementverfahren weiter auf den Grund, wie die Finma am Mittwoch mitteilte. Die Finma hatte Anfang 2020 im Rahmen ihrer Abklärungen im Kontext der sogenannten "Beschattungsaffäre" eine Prüfbeauftragte bei der Credit Suisse eingesetzt (vgl. Medienmitteilung vom 20. Dezember 2019). Die Prüfbeauftragte untersuchte aufsichtsrechtlich relevante Sachverhalte im Zusammenhang mit Beschattungsaktivitäten der Bank. Die Untersuchung der Prüfbeauftragten ist inzwischen abgeschlossen.
Im Enforcementverfahren gegen die Credit Suisse wird die Finma Anhaltspunkten von Aufsichtsrechtsverletzungen im Kontext der Beschattungs- und Sicherheitsaktivitäten der Bank nachgehen, insbesondere auch der Frage, wie diese Aktivitäten dokumentiert und kontrolliert wurden.
Die Credit Suisse hat ihrerseits in einer Stellungnahme vom Mittwoch den Entscheid der Finma zur Kenntnis genommen und ihre volle Kooperation zur Aufklärung dieser Episode zugesagt. Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der Credit Suisse beteuern einmal mehr, dass die Überwachung von Mitarbeitenden nicht Teil der Unternehmenskultur der Bank sei.