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«Indexanlagen überzeugen durch ihre einfache Handhabung und erfreuen sich daher immer grösserer Beliebtheit. Swiss Life etabliert ein Vollsortimentsangebot für Schweizer Vorsorgeeinrichtungen, welches neu auch...
Pensionskassen können ab Oktober 2020 in grösserem Umfang als bisher in Infrastruktur investieren. Mit Blick auf diese Entwicklung hat die Zürich Anlagestiftung die neue Anlagegruppe "Infrastruktur III" lanciert.
Die neue Anlagegruppe Infrastruktur III trifft den Nerv der Zeit: Früher als die Experten erwartet haben, hat der Bundesrat Ende August 2020 mit breiter Unterstützung der Kantone beschlossen, die "Motion Weibel" umzusetzen. Diese macht Infrastrukturanlagen für Pensionskassen attraktiver. Ab 1. Oktober 2020 gilt die Verordnungsänderung: Es wird in der BVV2 neu für Anlagen in Infrastrukturen eine eigene Anlagekategorie geschaffen. In dieser darf bis zu 10 Prozent des Gesamtvermögens der Vorsorgeeinrichtung angelegt werden. Dies ermöglicht es den Vorsorgeeinrichtungen, in grösserem Umfang als bisher in Infrastruktur zu investieren.
Diese neue Kategorisierung gilt auch für die Anlagegruppe "Infrastruktur III" der Zürich Anlagestiftung: Mit dieser neu lancierten Anlagegruppe investieren Sie weltweit in unterschiedliche Infrastrukturanlagen. "Infrastruktur III" tätigte bereits dieses Jahr eine Investition in ein Unternehmen, das Produktionsanlagen für Holzpellets und Tiefseehäfen-Terminals betreibt – jeweils mit dem Ziel, Kohle in Kraftwerken durch Alternativen wie Biomasse zu ersetzen. Ausserdem tätigte die Anlagegruppe eine Co-Investition mit einem Telekom-Infrastruktur-Dienstleister, der ein Portfolio mit über 10’000 Mobilfunkmasten in Deutschland erwerben will.
Die Anlagegruppe "Infrastruktur III" wird in den nächsten drei Jahren Zusagen in Höhe von 360 Millionen US-Dollar investieren. Noch bis Ende des zweiten Quartals 2021 ist diese Anlagegruppe für neue Investoren offen.
Und das bietet Ihnen die Anlagegruppe "Infrastruktur III":
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