22.11.2024, 13:09 Uhr
Die Kerninflation in Japan lag im Oktober bei 2,3 Prozent, das ist etwas weniger als noch im September. Aber minimal mehr als erwartet worden war.
Das Finanzinstitutsgesetz sieht für unabhängige Vermögensverwalter und Trustees den Anschluss an eine Aufsichtsorganisation vor. Die beiden führenden Branchenverbände VSV und VQF haben beschlossen, eine gemeinsame Organisation aufzubauen und zu betreiben.
Der Verband Schweizerischer Vermögensverwalter (VSV) und der Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen (VQF) haben am Mittwoch bekanntgegeben, gmeinsam eine Aufsichtsorganisation (AO) aufzubauen und zu betreiben. Nach Inkrafttreten des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) und des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) per 1. Januar 2020 müssen sich Vermögensverwalter und Trustees neu an eine privatrechtliche Aufsichtsorganisation (AO) anschliessen. Für den Anschluss an eine AO ist eine Übergangfrist von drei Jahren vorgesehen.
Die neue AO heisst FINcontrol Suisse und soll kompetent und gleichzeitig kosteneffizient sein. Sie wird die laufende Aufsicht über die neu von der FINMA bewilligten Vermögensverwalter und Trustees ausüben. Zudem wird sie Bewilligungsgesuche an die FINMA im Sinne einer Vorprüfung unterstützen. Die FINcontrol Suisse soll nicht nur den vom FINIG betroffenen Mitgliedern des VSV und VQF offenstehen, sondern bietet sich auch den übrigen Finanzintermediären, welche künftig unter das FINIG fallen werden, als Aufsichtspartner an.
VSV und VQF als die grössten Geldwäschereigesetz (GwG)-Selbstregulierungsorganisationen und massgeblichen Berufsverbände für Vermögensverwalter wollen laut eigenen Angaben den Aufbau einer professionellen und glaubwürdigen AO gewährleisten. Hierfür könnten die beiden Verbände auf profundes Aufsichtswissen zurückgreifen und verfügten zusammen über Synergien, welche bedeutende Skaleneffekte generieren und gleichzeitig eine kompetente Aufsicht sicherstellen können, heisst es in der gemeinsamen Medienmitteilung.