27.11.2024, 14:11 Uhr
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Die Finma erachtet die Notfallpläne der inlandorientierten systemrelevanten Banken Postfinance, Raiffeisen und Zürcher Kantonalbank bis auf Weiteres für nicht umsetzbar. Bei der globalen Abwickelbarkeit der Schweizer Grossbanken Credit Suisse und UBS sieht die Aufsichtsbehörde weitere Fortschritte.
Systemrelevante Schweizer Finanzinstitute müssen über eine Stabilisierungs- und Abwicklungsplanung verfügen, die sogenannte Recovery- und Resolution-Planung. Darin zeigen sie auf, wie sie sich im Krisenfall stabilisieren oder wie sie saniert oder liquidiert werden können. Für die Schweiz systemrelevante Funktionen müssen dabei stets aufrechterhalten bleiben. In der jährlichen Beurteilung dieser Pläne durch die Schweizerischen Finanzmarktaufsicht (Finma), kommt die Behörde zum Schluss, dass die Notfallpläne der inlandorientierten systemrelevanten Banken Postfinance, Raiffeisen und Zürcher Kantonalbank weiterhin nicht umsetzbar seien.
Keine der Banken habe ausreichend verlustabsorbierende Mittel reserviert, um im Krisenfall rekapitalisiert und weitergeführt werden zu können (sogenanntes Gone-Concern-Kapital). Raiffeisen und Zürcher Kantonalbank verfügten zwar über genügend freies Kernkapital, um daraus die Notfallplan-Anforderungen zu erfüllen. Bisher hätten beide Banken die dafür erforderliche Umschichtung in für den Notfall reserviertes Gone-Concern-Kapital aber nicht vorgenommen. Demgegenüber sei der Plan der Postfinance, zum Aufbau der Gone-Concern Mittel in erheblicher Weise von der laufenden Revision des Postorganisationsgesetzes und der geplanten Kapitalisierungszusicherung des Bundes abhängig, so die Finma.
Die Grossbanken Credit Suisse und UBS konnten Fortschritte in ihrer globalen Resolvability (Abwickelbarkeit) erzielen. Sie bauten Hindernisse zur Umsetzung der Resolution-Strategie deutlich ab. Die Finma hat ausserdem die Recovery-Pläne der beiden Grossbanken erneut genehmigt. Auch die Schweizer Notfallpläne von Credit Suisse und UBS beurteilt die Finma weiterhin als umsetzbar.
Bei den Finanzmarktinfrastrukturen hat die Finma die Recovery-Pläne der zentralen Gegenpartei SIX x-clear sowie des Zentralverwahrers SIX SIS erstmals genehmigt. Dies erfolge aber unter Auflagen, die bis Mitte Jahr zu erfüllen seien. Die Resolution-Strategie für die SIX x-clear hat die Finma auch mit den relevanten in- und ausländischen Behörden abgestimmt. Die SIX x-clear muss gemäss dieser Strategie in der Lage sein, die systemkritischen Funktionen über die Dauer von maximal sechs Monaten fortzuführen, damit eine geordnete Geschäftsaufgabe (Wind-down) ermöglicht wird.
Rupert Schaefer, Leiter des Finma-Geschäftsbereichs Recovery und Resolution, fasst den aktuellen Stand zusammen: "Wir sehen weitere Fortschritte in der Stabilisierungs- und Abwicklungsplanung der betroffenen Institute. Es bleiben aber noch einige Schritte zu tun, um die Too-big-to-fail-Planungsarbeiten abzuschliessen. Auf der nun anstehenden letzten Meile, mehr als zehn Jahre nach der globalen Finanzkrise und nachdem die Lehren daraus gezogen wurden, braucht es daher sowohl von Seiten der Banken und Finanzmarktinfrastrukturen als auch von Seiten der Behörden den dafür notwendigen Effort."