11.09.2026, 06:55 Uhr
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat ihren Einlagensatz wie erwartet um 25 Basispunkte auf 2,50 Prozent angehoben – der zweite Zinsschritt in Folge nach jenem vom Juni. Die Botschaft, die dahinter steckt: Die...
Neben Mietzinsstundungen gewährt Swiss Life von der Corona-Krise besonders betroffenen Kleinstbetrieben und Selbständigerwerbenden in der Schweiz eine Mietzinsreduktion.
Die Corona-Krise bringt viele Kleinstbetriebe und Selbständigerwerbende in existenzielle Bedrängnis. Swiss Life reagiert darauf und erweitert ihre individuellen Unterstützungsmassnahmen für das Gewerbe in der Schweiz: Neben Mietzinsstundungen werden Kleinstbetrieben und Selbständigen, die von den bundesrätlichen Massnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise besonders betroffen sind, auf individueller Basis Mietzinsreduktionen gewährt.
"Ein Team von Spezialisten wird dafür sorgen, dass unsere Unterstützung den Berufsleuten zugutekommen wird, die diese Hilfe auch wirklich benötigen", sagt Stefan Mächler, Anlagechef von Swiss Life. Weiter fügt er an: "Bisher konnten wir mit unserem Angebot der Mietzinsstundung betroffenen Mietern bereits eine wirkungsvolle Unterstützung bieten. Mit der Möglichkeit, Kleinstbetrieben auf Gesuch hin den Mietzins temporär zu erlassen, hoffen wir, einen weiteren Beitrag zu leisten."