23.12.2024, 14:23 Uhr
In eigener Sache: 2024 war nicht nur an den Börsen ein erfolgreiches Anlagejahr mit neuen Rekordständen. Auch Investrends hat mit weit über 2000 publizierten Beiträgen eine neue Höchstmarke erreicht und wird im...
Die Schweizerische Nationalbank (SNB) belässt den Leitzins und den Zins auf Sichtguthaben bei -0,75 Prozent. Sie gewährt aber den Banken höhere Freibeträge, auf die kein Negativzins erhoben wird.
Die Schweizerische Nationalbank (SNB) drückt die Zinsen nicht noch weiter in den negativen Bereich. Sie belässt den Leitzins und den Zins auf Sichtguthaben bei -0,75 Prozent, wie sie am Donnerstag anlässlich ihrer vierteljährlichen Lagebeurteilung mitteilte. Damit zieht die SNB nicht der Europäischen Zentralbank (EZB) nach, die letzte Woche mit ihrer erneuten Lockerung der Geldpolitik vorgelegt hatte. Diese hat die Strafzinsen (Negativzinsen) für Banken, die Gelder bei der EZB parkieren wollen, von -0,4% auf -0,5% verschärft und das Anleihekaufprogramm wieder aufgenommen (investrends.ch berichtete hier und hier).
Die SNB will aber weiterhin bei Bedarf im Devisenmarkt eingreifen. Dies ist neben den Negativzinsen der zweite Hauptpfeiler ihrer Politik, um dem Aufwärtsdruck auf den Franken zu begegnen bzw. diesen zu schwächen. Dabei berücksichtige sie weiterhin die gesamte Währungssituation, hiess es. Denn die Lage am Devisenmarkt bleibe fragil, und der Franken habe sich handelsgewichtet aufgewertet, so die SNB weiter. Sie stuft den Franken weiterhin als "hoch bewertet" ein. Die expansive Geldpolitik sei angesichts der jüngsten internationalen Entwicklungen und der Inflationsaussichten in der Schweiz nach wie vor notwendig. "Negativzins und Interventionsbereitschaft sind wichtig, um der Attraktivität von Anlagen in Franken entgegenzuwirken und damit den Druck auf den Franken zu verringern. Die Nationalbank stabilisiert so die Preisentwicklung und unterstützt die Wirtschaftsaktivität", heisst es in der Medienmitteilung.
Eine Änderung nimmt die Nationalbank an ihrer Politik trotzdem vor. Sie ändert die Berechnungsgrundlage für den Negativzins. Der Negativzins wird weiterhin auf jenem Teil der Sichtguthaben der Banken bei der SNB erhoben, der einen bestimmten Freibetrag überschreitet. Dieser Freibetrag wird neu monatlich aktualisiert und wird so Entwicklungen in den Bilanzen der Banken über die Zeit widerspiegeln. Die Anpassung der Berechnungsgrundlage trage dem Umstand Rechnung, dass sich das globale Tiefzinsumfeld in letzter Zeit weiter verfestigt habe und noch länger anhalten könnte. Die Belastung durch Negativzinsen solle dabei auf "das Nötigste" beschränkt bleiben. In letzter Zeit hatten immer mehr Geschäftsbanken die Negativzinsen an gewisse Kundengruppen weitergegeben oder zumindest laut über einen solchen Schritt nachgedacht. Die Anpassung, die per 1. November 2019 in Kraft tritt, führt dazu, dass der Freibetrag für das Bankensystem steigt und die Negativzinseinnahmen der SNB sinken.
Die Inflationsprognose liegt tiefer als im Juni. Der Hauptgrund dafür sind laut SNB schwächere Wachstums- und Inflationsaussichten im Ausland und der stärkere Franken. Für das laufende Jahr liegt die Prognose mit 0,4% leicht tiefer als die im letzten Quartal prognostizierten 0,6%. Für 2020 sieht die Nationalbank nun eine Inflationsrate von 0,2% voraus, verglichen mit 0,7% im Vorquartal, 2021 wird ein Anstieg auf 0,6% erwartet; im Vorquartal war noch ein Anstieg auf 1,1% prognostiziert worden. Die bedingte Inflationsprognose beruht auf der Annahme, dass der SNB-Leitzins über den gesamten Prognosezeitraum bei −0,75% bleibt.
Abgesehen davon hat die SNB ihre Wachstumsprognose gesenkt. Sie geht für 2019 neu von einem Wachstum des Bruttoinlandproduktes (BIP) von "0,5 bis 1,0%" aus. Im Juni war noch von "rund 1,5%" die Rede gewesen. Die Anpassung sei zu einem wesentlichen Teil darauf zurückzuführen, dass die BIP-Wachstumsraten für die zweite Hälfte 2018 und das erste Quartal 2019 nach unten revidiert worden seien.
Die SNB betont in ihrer Lagebeurteilung ausserdem die Risiken am Immobilienmarkt. Die Ungleichgewichte bestünden nach wie vor. Die Währungshüter begrüssen daher die Selbstregulierungsmassnahmen der Banken im Bereich der Renditeliegenschaften. Die Entwicklungen würden aber weiterhin aufmerksam beobachtet, und es werde regelmässig überprüft, ob der antizyklische Kapitalpuffer angepasst werden müsse.