23.12.2024, 14:23 Uhr
In eigener Sache: 2024 war nicht nur an den Börsen ein erfolgreiches Anlagejahr mit neuen Rekordständen. Auch Investrends hat mit weit über 2000 publizierten Beiträgen eine neue Höchstmarke erreicht und wird im...
Der hypothekarische Referenzzinssatz ist um ein Viertel Prozent auf 1,25 Prozent gesunken. Mieter können deshalb in vielen Fällen eine Mietzinssenkung beim Vermieter einfordern und mehrere Hundert Franken pro Jahr sparen. Zudem wären tiefere Mieten gut für die Wirtschaft.
Der hypothekarische Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen beträgt neu 1,25%. Es ist die erste Senkung seit Juni 2017. Für viele Mieterinnen und Mieter eröffnet sich dadurch wieder eine Chance, eine Mietpreissenkung in der Höhe von mindestens 3% einzufordern, wie das Vergleichsportal Comparis in einer Medienmitteilung schreibt. Ist allerdings der Mietzins an die Teuerung gekoppelt (sogenannter indexierter Mietvertrag), ist ein Senkungsanspruch aufgrund eines tieferen hypothekarischen Referenzzinssatzes nicht möglich.
Für eine 3- bis 4-Zimmer-Wohnung im Kanton Zürich mit durchschnittlich 1'606 Franken Miete beträgt das theoretische Sparpotential laut Comparis gut 560 Franken pro Jahr. In Genf (durchschnittliche Miete 1'447 Franken) wären es 505 und im Kanton Basel-Stadt (durchschnittliche Miete 1'379 Franken) 480 Franken. Im Kanton Tessin (durchschnittliche Miete 1'224 Franken) sind es immerhin rund 430 Franken. Das theoretische Sparpotential für Mieterinnen und Mieter einer 4-Zimmer-Wohnung in der Stadt Zürich zum Preis von 2'000 Franken liegt mit bis zu 700 Franken deutlich höher. "Der Senkungsanspruch kann noch stärker ausfallen, wenn der aktuelle Mietzins auf einem Referenzzinssatz von zwei oder mehr Prozent beruht", sagt der Comparis-Finanzexperte.
Einige Mieterinnen und Mieter machen gemäss den Erfahrungen von Papp von ihrem Recht nicht Gebrauch. "Das ist mit ein Grund, weshalb das aktuelle Mietpreis-Niveau zu hoch ist", sagt der Experte. Eine 2017 publizierte Studie von Raiffeisen Schweiz schätzt, dass die Bestandsmieten schweizweit bis zu 40% tiefer liegen müssten. Das liegt mitunter daran, dass die Mieterschaft ihr Senkungsbegehren fristgerecht und per Einschreiben dem Vermieter zustellen muss. Vermieter können den Senkungsanspruch aber kürzen beziehungsweise ablehnen. Sie würden dabei oft auf das orts- und quartierübliche Mietzinsniveau verweisen, erklärt Papp.
Mietpreissenkungen liessen sich gemäss Papp womöglich konsequenter durchsetzen, wenn die Vermieterschaft nach einer Anpassung des hypothekarischen Referenzzinssatzes aktiv werden müsste und nicht die Mieter. Die Wohneigentümer müssten begründen, weshalb Mietsenkungen nicht oder nur teilweise gewährt werden.
Die konsequentere Durchsetzung gerechtfertigter Mietzinssenkungen würde laut Papp auch das Wohnbudget entlasten. Eine im vergangenen Jahr durchgeführte, repräsentative Comparis-Umfrage zeigt: Bei gut einem Fünftel der Befragten betragen die Wohnkosten mehr als ein Drittel des Haushaltseinkommens. "Geringere Wohnkosten übersetzen sich sofort in eine höhere Kaufkraft der Konsumenten und stärken somit die hiesige Wirtschaft. Weiter könnte das eingesparte Geld in den zusätzlichen Aufbau der Altersvorsorge fliessen", sagt der Finanzexperte.