Noch nie so viele Schweizer für eine Lohngrenze für Manager

Immer populärer: Lohnobergrenzen für Manager. 
(Bild marvent/Shutterstock)
Immer populärer: Lohnobergrenzen für Manager. (Bild marvent/Shutterstock)

In der Schweizer Bevölkerung steigen die Forderungen nach Lohnobergrenzen für Manager auf einen neuen «Rekord». Erstmals über 80 Prozent der Befragten sprechen sich laut einer Studie dafür aus. Im vergangenen Jahr waren es erst drei Viertel gewesen.

10.11.2023, 14:29 Uhr
Regulierung

Redaktion: AWP

Dies geht aus einer repräsentativen Umfrage des Forschungsinstituts GFS-Zürich im Auftrag des Beratungsunternehmens HCM International hervor. Für die Studie wurden 1000 Menschen telefonisch oder online befragt.

Damit hat die Forderung nach Obergrenzen für Managerlöhne den höchsten Stand seit Beginn der Vergütungsumfrage vor 13 Jahren erreicht. Bislang waren die Zustimmungsquoten nie höher als 80 Prozent gelegen, nun erreicht er 83 Prozent.

Keine Einigkeit über konkrete Höhe

Nicht alle Befragten, die eine Lohnobergrenze forderten, hätten aber eine konkrete Meinung dazu, heisst es: «Seit Jahren lässt sich kein gemeinsamer und breit abgestützter Nenner feststellen, wo denn eine Obergrenze liegen sollte.» Eine Häufung der Zustimmung gibt es für Obergrenzen bei 500'000 und 1 Millionen Franken.

Dabei ist die Mehrheit der Befragten dafür (53%), dass die Kontrolle der Managementlöhne Sache der Aktionäre und Eigentümer ist und nicht eine Staatsaufgabe. Das sind mehr als im Vorjahr (49%).

Zudem ist die Forderung nach Einbezug von Nachhaltigkeitsthemen in der Vergütung der Teppichetage weiter auf nunmehr 90 Prozent gestiegen. Vor einem Jahr hatten dies erst 81 Prozent der Befragten verlangt.

«Die Schweizer Bevölkerung ist zunehmend der Meinung, dass Nachhaltigkeitsthemen in den Vergütungsmodellen zu wenig berücksichtigt sind», sagte HCM-Chef Stephan Hostettler. Zwar hätten derzeit 46 Prozent der Unternehmen im Aktienindex SPI ESG-Aspekte in der Vergütungsentscheidung mitberücksichtigt. «Das scheint im Volk vielleicht noch nicht breit bekannt zu sein.»

Alle Artikel anzeigen

Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Nutzung zu ermöglichen. Mit der Annahme der Cookies bestätigen Sie, dass Sie ein professioneller Anleger mit Sitz in der Schweiz sind.> Datenschutzerklärung