23.12.2024, 14:23 Uhr
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Die Schweizerische Nationalbank hat den gesetzlichen Auftrag, das Funktionieren bargeldloser Zahlungssysteme zu erleichtern und zu sichern. Jetzt regelt sie den Zugang für Distributed-Ledger-Technologie-Handelssysteme zum Zahlungssystem Swiss Interbank Clearing.
Mit dem Bundesgesetz zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register wurde per 1. August 2021 die Bewilligungskategorie "DLT- Handelssysteme" im Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) geschaffen. Als DLT- Handelssysteme (Distributed-Ledger-Technologie-Handelssysteme) werden Finanzmarktinfrastrukturen für den multilateralen Handel mit DLT-Effekten bezeichnet. Zusätzlich müssen DLT-Handelssysteme DLT-Effekten verwahren oder diese abrechnen und abwickeln oder nebst Finanzintermediären auch weitere Firmen und Personen zum Handel zulassen.
Weitere Informationen stehen im Merkblatt über den Zugang zum SIC-System und zu Girokonten sowie der Information der FINMA zur Bewilligung als DLT-Handelssystem zur Verfügung.
Die SNB hat den gesetzlichen Auftrag, das Funktionieren bargeldloser Zahlungssysteme zu erleichtern und zu sichern. Als Auftraggeberin des Zahlungssystems Swiss Interbank Clearing (SIC-System) gewährt sie jenen Gesuchstellern Zugang, die einen wesentlichen Beitrag zur Aufgabenerfüllung der Nationalbank leisten, ohne erhebliche Risiken einzubringen. Deshalb gewährt die SNB neu von der Finma bewilligten DLT-Handelssystemen den Zugang zum SIC-System, sofern sie ein Effektenabwicklungssystem betreiben und Zahlungen in CHF über das SIC-System abwickeln.