01.11.2024, 10:23 Uhr
Die Immobilienpreise in der Schweiz ziehen weiter an. Die Transaktionspreise für Mehrfamilienhäuser und Büroliegenschaften sind im dritten Quartal 2024 sowohl gegenüber dem Vorquartal als auch gegenüber dem...
An der Generalversammlung der GAM Holding haben die Aktionäre dem Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung die Décharge verweigert. Hauptgrund für das Misstrauensvotum ist die Liquidation der ARBF-Fonds, die zu massiven Geldabflüssen geführt hat.
Nur 49,4 Prozent der GAM-Aktionäre stimmten an der Generalversammlung des Vermögensverwalters für die Décharge der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung, 41.5% haben dagegen gestimmt und 9.1% enthielten sich der Stimme. Damit lag der Ja-Anteil knapp unter der erforderlichen Schwelle von 50%. Das Votum wird keine unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen. Dennoch können nun sämtliche Aktionäre eine Verantwortlichkeitsklage einreichen.
Hugh Scott-Barrett, Präsident des Verwaltungsrats, sagte: "Wir nehmen die heutige Abstimmung über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 zur Kenntnis. Wir verstehen diesen Entscheid von einigen Aktionären im Zusammenhang mit der andauernden Liquidation der ARBF-Fonds. Wie bereits früher bekanntgegeben, erwarten wir den Abschluss der Liquidation bis Mitte Juli 2019.” Bis dann sollten die in die ARBF (Absolute Return Bond Fund)-Strategie investierten Anleger ihr Geld vollständig zurück erhalten haben. Auslöser der Probleme, die zu den Geldabflüssen führten, war Ende Juli 2018 die Suspendierung von Tim Haywood, dem verwantwortlichen Fondsmanager für dieses Anlagevehikel.
In der Tat betrugen die Abflüsse im Zusammenhang mit der ARBF-Strategie CHF 11 Milliarden. Insgesamt reduzierten sich die im Investment Management von GAM verwalteten Vermögen von CHF 84.4 Milliarden Ende 2017 auf CHF 56.1 Milliarden per 31. Dezember 2018. Der Konzernverlust im Jahr 2018 belief sich auf CHF 929 Millionen (investrends.ch berichtete).
"Uns hat am meisten frustriert, dass wir nicht so transparent kommunizieren konnten, wie wir das gewünscht hätten", sagte GAM-CEO David Jacob zur Verweigerung der Décharge Im Interview mit finews.ch. Die Gründe dafür seien juristischer Natur. "Wir verstehen jene Aktionäre, die uns nicht die Décharge erteilen wollen, bis die ganze ARBF-Angelegenheit vorüber ist." Die GAM-Führung sei jedoch weiterhin davon überzeugt, dass sie ihre Entscheidungen verantwortungsvoll getroffen habe, mit dem Ziel, die Interessen der GAM-Kunden im Rahmen der vorhandenen juristischen und regulatorischen Einschränkungen zu bewahren.
Die Aktionäre genehmigten in einer freiwilligen Konsultativabstimmung den Vergütungsbericht für 2018. Sie stimmten zudem der vorgeschlagenen maximalen Gesamtvergütung des Verwaltungsrats für das kommende Amtsjahr sowie der maximalen fixen Gesamtvergütung der Geschäftsleitung für 2019 zu. Die Aktionäre genehmigten ebenfalls die variable Vergütung der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2018.
Weiter wurden Katia Coudray, Jacqui Irvine und Monika Machon neu in den Verwaltungsrat gewählt. Hugh Scott-Barrett, Präsident des Verwaltungsrats, und die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrats, die sich für eine Wiederwahl zur Verfügung stellten, wurden für eine Amtsdauer bis zum Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung bestätigt. Die vorgeschlagenen Mitglieder des Vergütungsausschusses (Nancy Mistretta, Benjamin Meuli und Katia Coudray) wurden ebenfalls bestätigt beziehungsweise als neues Mitglied gewählt.