25.06.2026, 12:06 Uhr
Die Sammelstiftung Vita blickt auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2025 zurück. Nun wurden strategische Weichenstellungen angekündigt: Ab 2028 wird die Sammelstiftung Vita autonom geführt. Dieser Schritt sei...
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA anerkennt die Verhaltensregeln der SFAMA als Mindeststandard. Sie widerspiegeln die aufgrund der Revision des Kollektivanlagegesetzes erweiterten Sorgfalts- und Informationspflichten der Branche. Die Verhaltensregeln treten am 1. Januar 2015 in Kraft.
Die Teilrevisionen des Kollektivanlagengesetzes und der Kollektivanlagenverordnung führten zu wesentlichen Erweiterungen der Sorgfalts- und Informationspflichten der Bewilligungsträger und ihrer Beauftragten. So wurden neue Bestimmungen eingeführt zur Offenlegung sämtlicher den Anlegern belasteter Gebühren und Kosten sowie der Entschädigungen für den Vertrieb. Zudem wird auch die funktionale und hierarchische Trennung der Kontrollsysteme und die Behandlung von Interessenkonflikten geregelt.
Die Verhaltensregeln SFAMA setzen nun im Wesentlichen die erweiterten gesetzlichen Verhaltensregeln um. Zudem werden die Institute im Bereich der kollektiven Kapitalanlagen verpflichtet, eine am Prinzip der Verhältnismässigkeit, ihrer Grösse und ihrem Risikoprofil angemessene Salär- und Vergütungspolitik zu verfolgen.