14.11.2024, 08:43 Uhr
Die Swiss Re hat im zweiten Quartal einen Gewinneinbruch erlitten. Schuld daran ist das US-Haftpflichtgeschäft. Zudem schlugen Naturkastrophen zu Buche. Nach einer Gewinnwarnung in der vergangenen Woche war der Markt...
Die Finanzmarktaufsicht Finma hat in einem Enforcementverfahren festgestellt, dass die Bank Syz gegen die Geldwäschereibestimmungen verstossen hatte. Diese Hinweise betrafen eine sehr bedeutende Geschäftsbeziehung mit einem Kunden aus Angola.
Im Februar 2020 eröffnete die Finma ein Enforcementverfahren gegen die Bank Syz, um Hinweisen auf Verstösse gegen die Geldwäschereibestimmungen nachzugehen. Diese Hinweise betrafen eine sehr bedeutende Geschäftsbeziehung mit einem Kunden aus Angola, teilte die Aufsichtsbehörde am Donnerstag mit.
Die Finma hat im Rahmen ihres Verfahrens festgestellt, dass die Bank den erheblichen Vermögenszuwachs beim Kunden nur unzureichend abklärte. Die Bank räumte hier Verdachtsmomente nicht genügend aus, obwohl der Kunde als Political Exposed Persons (PEP) nahe stehend identifiziert und die Kundenbeziehung unter diesem Vorzeichen geführt worden war. Zudem nahm die Bank bei risikobehafteten Transaktionen des Kunden – teilweise erfolgten diese in der Höhe von Dutzenden von Millionen Schweizer Franken – ihre Abklärungspflichten nicht oder nicht ausreichend war.
Aufgrund dieser Verfehlungen stellt die Finma fest, dass die Bank ihre Sorgfaltspflichten im Rahmen der Geldwäschereibekämpfung verletzt hat. Ihr Geldwäschereidispositiv sei mit Blick auf diese Kundenbeziehung nicht angemessen gewesen. Zugleich anerkennt die Finanzmarktaufsicht aber, dass die Bank ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachgekommen sei. Damit habe sie es den Strafbehörden ermöglicht, sich mit dem Fall auseinanderzusetzen. Zudem habe die Bank im Zuge dieses Falles verschiedene Massnahmen ergriffen, die geeignet scheinen, den ordnungsgemässen Zustand wiederherzustellen. Die Finma wird die Umsetzung dieser Massnahmen im Rahmen ihrer laufenden Aufsicht von einem unabhängigen Beauftragten überprüfen lassen.
Der vorliegende Fall unterstreiche u.a. die Bedeutung von Meldungen für die Prävention in der Geldwäschereibekämpfung, so die Finma. Ganz generell sollen Kunden mit Geldern zweifelhafter Herkunft in der Schweiz mit einer Meldung rechnen müssen. Die Finma begrüsse, dass sich die Einhaltung der Meldepflicht in den letzten Jahren verbessert habe. Dabei sei auch die Anzahl der aus diesen Meldungen resultierenden Entscheide der Strafverfolgungsbehörden gestiegen.