23.12.2024, 14:23 Uhr
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Die Finanzmarktaufsicht Finma hat die ersten zwei Bewilligungen an Aufsichtsorganisationen für Vermögensverwalter und Trustees erteilt. Diese müssen im Rahmen der neuen Aufsichtsarchitektur von der Finma bewilligt werden. 2206 unabhängige Vermögensverwalter und Trustees haben sich für eine Bewilligung gemeldet.
Die Finma hat dem Organisme de Surveillance des Instituts Financiers mit Sitz in Genf (OSIF) und der Organisation de Surveillance Financière mit Sitz in Neuchâtel (OSFIN) per 6. Juli 2020 die Bewilligung als Aufsichtsorganisationen (AO) erteilt. Wie einer Mitteilung vom Dienstag zu entnehmen ist, hatten die zwei Organisationen ihre Gesuche im Januar 2020 bei der Finma eingereicht. Die AO werden in Zukunft für die Aufsicht über Vermögensverwalter und Trustees verantwortlich sein. Gegenwärtig liegen der Finanzmarktaufsicht noch drei weitere AO-Gesuche vor, die später eingereicht worden sind.
Mit Erlass des Finanzinstitutsgesetzes (Finig) und des Finanzdienstleistungsgesetzes (Fidleg) wurde die Aufsicht über die Vermögensverwalter und die Trustees neu geregelt. Unabhängige Vermögensverwalter und Trustees müssen neu von der Finma bewilligt werden. Überwacht werden sie jedoch von den AO bezüglich der Pflichten gemäss Finig und Fidleg sowie dem Geldwäschereigesetz (GwG). Die AO bedürfen ebenfalls einer Bewilligung der Finma und werden von ihr beaufsichtigt. Im Fall von Missständen ist die Finma für die Durchsetzung des Finanzmarktrechts zuständig (Enforcement).
Die Vermögensverwalter und Trustees müssen bis Ende 2022 bei der Finma eine Bewilligung beantragen und nachweisen, dass sie an einer AO angeschlossen sind. Die FINMA erhielt bis zu diesem Stichtag (30. Juni 2020) Meldungen von 1934 Vermögensverwaltern und von 272 Trustees, die an einer Bewilligung interessiert sind. 1208 Meldungen stammen aus der Deutschschweiz, 743 aus der Romandie und 255 aus dem Tessin. 273 Vermögensverwalter und Trustees haben angegeben, bereits dieses Jahr eine Bewilligung beantragen zu wollen. 629 Vermögensverwalter und Trustees haben für 2021 und 1304 für 2022 ihr Bewilligungsgesuch angekündigt. 121 Institute haben der Finma gemeldet, kein Bewilligungsgesuch einzureichen, da sie entweder ihr Geschäft aufgeben oder mit anderen zusammenlegen werden. Am 6. Juli 2020 bewilligte die FINMA erstmals zwei Vermögensverwalter, die zu einer von der Finma beaufsichtigten Finanzgruppe gehören.
Die Finma hat ausserdem die BX Swiss per 20. Juli 2020 als erste Registrierungsstelle für Kundenberaterinnen und Kundenberater zugelassen, die keiner Aufsicht unterstehen und ihre Dienstleistung in der Schweiz erbringen. Die Registrierungsstellen prüfen das Vorliegen der notwendigen Aus- und Weiterbildung. Betroffene Kundenberaterinnen und Kundenberater müssen bis zum 19. Januar 2021 ein Gesuch um Eintragung in einem Beraterregister einreichen.
Ebenfalls im Rahmend des Fidleg hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) per 24. Juni 2020 die ersten Ombudsstellen anerkannt. Gegenüber dem selbstregulatorischen Ombudswesen für Banken in der Vergangenheit ist mit Fidleg der Anschluss an eine Ombudsstelle für alle Finanzdienstleister, die ihre Dienstleistungen in der Schweiz erbringen, obligatorisch geworden. Ausserdem bedürfen die Ombudsstellen neu einer Anerkennung vom EFD.