22.11.2024, 13:09 Uhr
Die Kerninflation in Japan lag im Oktober bei 2,3 Prozent, das ist etwas weniger als noch im September. Aber minimal mehr als erwartet worden war.
Die Postfinance muss auf Geheiss der Finma ihre Eigenmittel erhöhen. Das Bundesverwaltungsgericht weist eine Beschwerde gegen die Verfügung der Finanzmarktaufsicht ab. Das Urteil kann noch weitergezogen werden.
Die Finma verfügte im Juli 2021 für die Postfinance einen sogenannten «Eigenmittelzuschlag». Sonst bestünden keine ausreichenden Sicherheiten für die Risiken. Wie hoch der Betrag ist, geht aus dem nun veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht hervor.
Er liegt jedoch über 270 Millionen Franken, wie die Postfinance im aktuellen Entscheid kritisiert. So viel verlangte die Finma in einer ersten Verfügung. Das Bundesgericht hob diese jedoch auf und wies die Sache zur neuen Beurteilung an die Finma zurück. Wegen der grossen Tragweite lag der Entscheid in der Kompetenz des Verwaltungsrates der Finma, gefällt wurde er aber von der Geschäftsleitung.
Postfinance kritisierte, die aus der Sicht der Finma bestehenden erhöhten Zinsrisiken würden sich aus deren Berechnungsmethode ergeben. Dafür fehle eine Rechtsgrundlage, und die Methode stehe im Widerspruch zu internationalen Standards.
Dieser Sicht folgt das Bundesverwaltungsgericht nicht. In einem ausführlichen Urteil beleuchtet es die verwendeten Kriterien und das Vorgehen der Finma. Die zusätzlich bereitzustellenden Eigenmittel hält es damit für rechtmässig.
Das vorliegende Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.