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Deutsche AM vereinheitlicht Marken für ETFs und ETCs zu „Xtrackers“

Reinhard Bellet, Leiter Passive Asset Management bei der Deutschen AM
Reinhard Bellet, Leiter Passive Asset Management bei der Deutschen AM

Unter der Marke "Xtrackers" vereinfacht die Deutsche AM ihre bisher unterschiedlichen Bezeichnungen db X-trackers ETFs und db-X ETCs. Durch die einheitlichere und kürzere Markenführung steht "Xtrackers" somit im Einklang mit den transparenten, effizienten Indexprodukten der Firma.

09.05.2017, 11:31 Uhr
ETF

Redaktion: mab

Deutsche Asset Management (Deutsche AM) vereinfacht die Marken ihrer in Europa gelisteten börsengehandelten Indexfonds (Exchange Traded Funds, ETFs) und börsengehandelten Rohstoffprodukten (Exchange Traded Commodities, ETCs) zu „Xtrackers“. Die Harmonisierung der Marken ist der jüngste Schritt einer breiten Initiative, das Angebot an passiven Anlageprodukten attraktiver zu gestalten. So wurden der überwiegende Teil der ETF-Palette auf eine physische Indexabbildung umgestellt, die jährlichen Pauschalgebühren bei insgesamt 28 ETFs gesenkt und die Palette der besonders kostengünstigen Core-ETFs um Anleihen-Produkte ergänzt.

Die neue Marke aktualisiert die bisher unterschiedlichen Bezeichnungen db X-trackers ETFs und db-X ETCs und steht für eine kürzere und einfachere Markenführung. Somit steht Xtrackers im Einklang mit den transparenten, effizienten Indexprodukten der Deutschen AM.

“Die Marke Xtrackers wird Schritt für Schritt eingeführt und führt zu einem einheitlichen Auftritt unseres gesamten Angebots der am Markt sehr erfolgreich eingeführten börsennotierten Indexprodukte“, sagt Reinhard Bellet, Leiter Passive Asset Management bei der Deutschen AM.

Im laufenden Jahr hat die Deutsche Asset Management rund 2,7 Milliarden Euro Zuflüsse in ETFs und ETCs verzeichnet. (Quelle: Deutsche AM, Stand 24. April 2017). Das verwaltete Volumen beträgt 60,3 Milliarden Euro (Quelle: Deutsche AM, Stand 31.3.2017)

Im Zuge der Einführung der Marke Xtrackers werden – vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörden – auch die Produktnamen und Produktdokumentationen der ETFs und ETCs angepasst. Falls Namensänderungen der betreffenden Investmentgesellschaften vorgenommen werden, wird dies den Anteilseignern zeitnah mitgeteilt.

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