Bundesrat regelt Rolle der Finma klarer

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu einer neuen Verordnung zum Finanzmarktaufsichtsgesetz eröffnet. Er reagiert damit auf Kritik aus der Finanzbranche und der Politik an der Finanzmarktaufsicht Finma.

02.05.2019, 10:14 Uhr
Regulierung

Redaktion: rem

Der Verordnungsentwurf zum Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG) präzisiert die Kompetenzen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) in internationalen Aufgaben und in der Regulierung sowie die Zusammenarbeit zwischen der Finma und dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD). Die heutigen Regulierungsinstrumente der Finma bleiben unverändert und die Unabhängigkeit der Behörde wird nicht in Frage gestellt. Der Bundesrat will mit der neuen Verordnung sicherstellen, dass die Finma ihre wichtige Rolle weiterhin erfolgreich wahrnehmen kann.

Die Regulierungstätigkeit der Finma war in den letzten Jahren wiederholt Gegenstand von Kritik von Seiten der Politik und der Finanzbranche, welche sich auch in verschiedenen parlamentarischen Vorstössen äusserte. Der umfassendste dieser Vorstösse, dessen Anliegen im Verordnungsentwurf aufgenommen werden, ist die Motion Landolt ("Klare Verantwortlichkeiten zwischen Finanzmarktpolitik und Finanzmarktaufsicht"). Diese hatte der Bundesrat dem Parlament zur Annahme beantragt – verbunden mit der Feststellung, dass in Bezug auf die Rolle der Finma in Regulierung und Standardsetzung sowie die Aufgabenteilung und Zusammenarbeit mit dem EFD gewisse Verbesserungspotentiale bestehen. Weitere Kritikpunkte der Politik und der Finanzbranche an der Finma beziehen sich auf eine angemessene Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit sowie den erwünschten Dialog mit den Beaufsichtigten.

Präzisierung der Kompetenzen

Im Verordnungsentwurf wird in Bezug auf die Kompetenzen der Finma festgehalten, dass die Aufsichtsbehörde im Rahmen der internationalen Aufgaben rechtlich nicht bindende Vereinbarungen abschliessen kann. Die Vertretung und Positionierung der Schweiz durch die Finma in internationalen Gremien muss aber in Absprache mit dem EFD erfolgen, da die Federführung für die internationale Finanzmarktpolitik dem EFD obliegt.

Weiter will der Bundesrat klarstellen, dass die Finma mittels Rundschreiben keine rechtsetzenden Bestimmungen erlassen darf. Gemäss Gesetz stehen der Finma mit Verordnungen und Rundschreiben zwei Regulierungsinstrumente zur Verfügung. Nur den Verordnungen kommt eine normsetzende Wirkung zu, sofern die Finma durch ein Bundesgesetz oder eine Verordnung des Bundesrates zum Erlass von rechtsetzenden Bestimmungen ermächtigt ist.

Im Gegensatz dazu dienen Rundschreiben ausschliesslich der Information und Transparenz über die Anwendung der Finanzmarktgesetzgebung in der Praxis und haben nicht den Charakter eines Rechtserlasses, welcher Beaufsichtigten in unmittelbar verbindlicher Form Pflichten auferlegt, Rechte verleiht oder Zuständigkeiten festlegt. Rundschreiben können von Beaufsichtigten im konkreten Anwendungsfall gerichtlich angefochten werden.

Handlungsbedarf begründen

Bevor die Finma reguliert, soll sie laut Verordnungsentwurf den Handlungsbedarf begründen und dokumentieren. Ferner soll sie zur Erreichung eines bestimmten Ziels jene Variante einer Regulierung verfolgen, die dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit am besten entspricht und am kostengünstigsten ist. Dabei soll sie auch die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes berücksichtigen.

Bestehende Regulierungen soll die Finma periodisch auf ihre Notwendigkeit, Angemessenheit und Wirksamkeit hin überprüfen. Bei Regulierungsplänen soll sie die betroffenen Kreise und das EFD von Beginn an informieren und in angemessener Weise einbeziehen. Über nicht öffentliche Informationen zu Finanzmarktteilnehmern soll die Finma dann informieren, wenn es der Aufrechterhaltung der Stabilität des Finanzsystems dient.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 7. August 2019. Die neue Verordnung wird frühestens per 1. Januar 2020 in Kraft treten.

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