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Bundesrat bindet Finma zurück

Die neue Verordnung zum Finanzmarktaufsichtsgesetz schränkt die Finma in ihren Kompetenzen etwas ein.
Die neue Verordnung zum Finanzmarktaufsichtsgesetz schränkt die Finma in ihren Kompetenzen etwas ein.

Ab 1. Februar 2020 wird die Finanzmarktaufsicht etwas zurückgebunden und ihre Rolle klarer geregelt. Dies hat der Bundesrat nach wiederholter Kritik an der offensiven Regulierungstätigkeit der Finma beschlossen.

14.12.2019, 11:07 Uhr
Regulierung

Redaktion: rem

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2019 eine neue Verordnung zum Finanzmarktaufsichtsgesetz (Finmag) verabschiedet. Diese konkretisiert die Aufgaben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) im internationalen Bereich und in der Regulierung, die Regulierungsgrundsätze sowie die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen der Finma und dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD). Die Verordnung tritt am 1. Februar 2020 in Kraft.

Keine rechtsetzenden Bestimmungen mehr mittels Rundschreiben

Demnach darf die Finma künftig mittels Rundschreiben keine rechtsetzenden Bestimmungen mehr erlassen, sondern lediglich Transparenz über die Anwendung der Gesetzgebung schaffen. Regulierungen soll die Finma ausschliesslich in Form von Verordnungen erlassen dürfen, wenn sie dazu ermächtigt ist. Die Kompetenz ist beschränkt auf den Erlass von Bestimmungen fachtechnischen Inhalts. Unter anderem diesen neuen Passus in der Verordnung hatte die Finanzmarktaufsicht in der Vernehmlassung kritisiert. Sie bestand darauf, ihre Errungenschaften in der Finanzmarktaufsicht zu wahren und ihre Regulierungsinstrumente zu behalten.

Gegenüber der Vernehmlassungsvorlage nahm der Bundesrat aber grösstenteils nur noch punktuelle Anpassungen an der entsprechenden Verordnung zum Finanzmarktaufsichtsgesetz (Finmag) vor. Die Verordnung setzt die Anliegen des Parlaments (Motion Landolt, "Klare Verantwortlichkeiten zwischen Finanzmarktpolitik und Finanzmarktaufsicht") um und stellt laut Bundesrat sicher, dass "die Finma ihre wichtige Rolle für den Finanzplatz weiterhin erfolgreich wahrnehmen kann". Die Unabhängigkeit der Finma werde nicht tangiert und ihre heutigen Regulierungsinstrumente blieben unverändert.

Nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit regulieren

Vertritt die Finma die Schweiz in internationalen Gremien, soll sie ihre Positionierung aber mit dem EFD absprechen müssen. "Die Federführung für die internationale Finanzmarktpolitik obliegt dem EFD", heisst es in der Verordnung. Im Rahmen ihrer internationalen Aufgaben kann die Finma demnach zwar Vereinbarungen abschliessen, aber nur rechtlich nicht bindende.

Bevor sie reguliert, soll die Finma den Handlungsbedarf begründen und dokumentieren. Ferner soll sie zur Erreichung eines bestimmten Ziels jene Variante einer Regulierung verfolgen, die dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit am besten entspricht. Dabei soll sie auch die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes berücksichtigen.

Bestehende Regulierungen soll die Finma periodisch auf ihre Notwendigkeit, Angemessenheit und Wirksamkeit hin überprüfen. Bei Regulierungsplänen soll sie die betroffenen Kreise und das EFD von Beginn an informieren und in angemessener Weise einbeziehen. Über nicht öffentliche Informationen zu Finanzmarktteilnehmern soll die Finma dann informieren, wenn es der Aufrechterhaltung der Stabilität des Finanzsystems dient.

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