02.06.2026, 20:04 Uhr
Die Patrimonium Holding mit Sitz in Baar (ZG) übernimmt per 1. Juli 2026 die Zürcher Sustainable Real Estate. Mit der Transaktion verstärkt die Muttergesellschaft der Patrimonium Asset Management ihre Position im...
Die Sanktionskommission der SIX Group hat gegen den Augenheilmittelhersteller Alcon eine Busse von 100’000 Franken wegen fahrlässiger Verletzung der Vorschriften zur Ad hoc-Publizität ausgesprochen. Der Vorfall geht auf den August 2022 zurück.
Auslöser der Untersuchung der SIX Group, die jetzt zu einer Busse geführt hat, war die Ad hoc-Mitteilung von Alcon vom 23. August 2022: «Alcon to Acquire Aerie Pharmaceuticals, Inc., Enhancing its Ophthalmic Pharmaceutical Portfolio».
Die Börse ist dem Antrag ihrer Sanktionskommission (SER) betreffend Verstösse gegen das Kotierungsreglement und der Richtlinie Ad hoc-Publizität im Wesentlichen gefolgt. Sie hat festgestellt, dass aufgrund eines menschlichen Fehlers eines externen Service Providers, für dessen Handlungen Alcon die Verantwortung trägt, die Verbreitung der Ad hoc-Mitteilung vom 23. August 2022 nicht vollumfänglich den regulatorischen Vorgaben entsprach. Die verspätete Bedienung des E-Mail-Verteilers (Push-System) hat gegen verschiedene Vorschriften verstossen.
Das Verschulden wurde als fahrlässig und die Verletzung als «serious but not as severe» beurteilt. Bei der Festsetzung der Bussenhöhe berücksichtigte die SER auch die Sanktionsempfindlichkeit der kotierten Gesellschaft.