23.11.2024, 12:00 Uhr
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Alle ThomasLloyd-Fonds fallen unter Artikel 9 der Sustainable Finance Disclosure Regulation der EU. Artikel 9-Finanzprodukte weisen die strengsten Offenlegungspflichten auf und erfordern laufende Transparenz.
ThomasLloyd, ein Impact-Investment-Manager und Anbieter von Klimafinanzierungen, hat am Donnerstag bekannt gegeben, dass sowohl sein aktuelles als auch sein zukünftiges Produktportfolio zu 100% dem Artikel 9 der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) der EU zugeordnet wird. Die SFDR, die am 10. März 2021 in Kraft getreten ist, fordert von den Investmentmanagern sowohl auf Unternehmens- als auch auf Produktebene weitreichende Offenlegungspflichten.
Die Verordnung zielt darauf ab, die Transparenz hinsichtlich des Nachhaltigkeitsniveaus von Finanzprodukten gegenüber den Investoren zu erhöhen und auf diese Weise private Investitionen auf nachhaltige Kapitalanlagen zu lenken. Die SFDR und andere Verordnungen wie die EU-Taxonomie gehen einher mit dem "Green Deal", der auf eine Klimaneutralität der EU bis 2050 abzielt.
T.U. Michael Sieg, Gründer und CEO von ThomasLloyd, erläutert: "Wir sind starke Befürworter der neuen Offenlegungsverordnung. Jede Initiative und jedes Kriterium, das Marktteilnehmern hilft, die Nachhaltigkeitsaspekte ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten zu definieren, zu messen und darüber zu berichten, ist sehr zu begrüssen. Wir sind davon überzeugt, dass es damit für Investoren insgesamt einfacher und transparenter sein wird, zu verstehen, ob und wie sich ESG-Kriterien und Nachhaltigkeitsaspekte insgesamt in ihren Investments wiederfinden."
"Wir glauben, dass es keinen Kompromiss zwischen finanzieller Performance und positiver sozialer oder ökologischer Wirkung geben muss", betont Sieg. Die zunehmende Regulierung bezüglich der Einhaltung von Vorschriften und Standards in den Bereichen Soziales und Umwelt, verbunden mit der Anforderung einen Nachweis der tatsächlichen Wirkung einer Investition zu erbringen, sei absolut im Interesse aller Marktteilnehmer. Die eigenen Investitionen in nachhaltige Infrastruktur hätten einen nachweisbaren positiven Einfluss auf die Umwelt und die Gemeinden vor Ort.
ThomasLloyd unterstützt laut eigenen Angaben auch die Idee eines European Single Access Point (ESAP) als eine der von der Europäischen Kommission in ihrem Aktionsplan zur Kapitalmarktunion genannten Massnahmen. Es handelt sich dabei um das Aufsetzen einer EU-weiten Plattform, die Investoren einen nahtlosen Zugang zu finanziellen und nachhaltigkeitsbezogenen Kennzahlen bietet.
Nick Parsons, Head of Research and ESG-Policy bei ThomasLloyd erklärt, ist eine wesentliche Neuerung innerhalb des neuen ESG-Rahmenwerks der EU (einschliesslich der SFDR und der Taxonomy-Regulierung), dass es eine Definition für nachhaltige Investments schafft. Die Investition muss danach ökologische oder soziale Ziele fördern, muss Mindeststandards guter Unternehmensführung erfüllen und darf in keinem anderen Bereich von ökologischem oder sozialem Interesse einen "signifikanten" Schaden verursachen. Wichtig in diesem Zusammenhang sei, dass der Begriff der "nachhaltigen Zielsetzung" sich auf Finanzprodukte bezieht, die unter Artikel 9 fallen, deren Verpflichtungen zur vorvertraglichen Offenlegung und laufenden Transparenz die strengsten seien.
Als Anbieter von Artikel 9-Fonds fällt ThomasLloyd unter das Principal Adverse Impact (PAI)- Rahmenwerk und werde damit dieses sowohl als Teil der Due-Diligence-Prüfung vor der Investition als auch im Rahmen der kontinuierlichen Überwachung anwenden. Ebenso werden die Nachhaltigkeitsindikatoren vor einer Investition bestimmt und während der gesamten Laufzeit überwacht, so der Impact-Investment-Manager und Anbieter von Klimafinanzierungen.
ThomasLloyd werde – gemeinsam mit den Unternehmen, in die es investiert – über die vorgeschriebenen 18 PAI-Kriterien berichten, darunter über Treibhausgasemissionen, Biodiversität sowie Wasser- und Abfallmanagement. Die SFDR verlangt von den Unternehmen, dass sie darüber hinaus über jeweils mindestens einen weiteren Indikator aus den Bereichen Klima oder Umwelt sowie einen Nachhaltigkeitsfaktor in den Bereichen Soziales, Mitarbeiter, Menschenrechte, Korruptions- oder Bestechungsbekämpfung, der sich negativ auswirkt, berichten. Diese Berichterstattung wird jährlich veröffentlicht.
"Die Investitionsstrategie von ThomasLloyd umfasst die direkte Investition in Unternehmen und Projekte mittels Mehrheits- oder signifikante Minderheitsbeteiligung unter Ausübung einer aktiven Eigentümerposition während der gesamten Investitionsphase. Dabei ist die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken ein integraler Bestandteil unseres Risikomanagements und unserer Anlagestrategie. Diese Risiken werden sowohl vor der Investition als auch im laufenden Management kontinuierlich bewertet", verdeutlicht Parsons.
Im Kontext der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (UN SDGs) liegt der Fokus von ThomasLloyd auf den SDG 7 (Bezahlbare und saubere Energie), SDG 8 (Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum), SDG 10 (Verringerung von Ungleichheiten) und SDG 11 (Nachhaltige Städte und Gemeinden).
Zudem ist ThomasLloyd Unterzeichner der von den Vereinten Nationen unterstützten Principles for Responsible Investments (UN PRI). Darüber hinaus unterstützt der Impact-Investment-Manager und Anbieter von Klimafinanzierungen unterschiedliche Initiativen für Nachhaltiges Investieren wie das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), United Nations Global Compact, das Global Impact Investment Network (GIIN) und die Climate-Related Financial Disclosures Task Force (TCFD). Weiter ist ThomasLloyd ein akkreditierter Partner des Weltbank-Mitglieds IFC und autorisierter Partner der Europäischen Investitionsbank.