23.12.2024, 08:37 Uhr
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Über die Hälfte der nordamerikanischen Buy-Side-Akteure muss die neue Richtlinie MiFID II beachten. Eine Umfrage von SimCorp im Herbst 2017 zeigte jedoch, dass bis dahin der Grossteil der Investoren bezüglich den Änderungen unsicher war nicht erstaunlich, wie Carsten Kunkel von SimCorp findet.
Seit Jahresanfang sind unter dem Schlagwort MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive II) neue EU-Vorschriften in Kraft, die für Anleger mehr Sicherheit und Transparenz gewährleisten sollen. Besonders herausgefordert sind dabei institutionelle Investoren, Fondsmanager und Pensionskassen (Buy Side) mit Sitz ausserhalb der EU. So muss mehr als die Hälfte der nordamerikanischen Investoren (58%) die neue Richtlinie beachten und sich darauf einstellen. Dies hat eine Umfrage von SimCorp im Herbst 2017 ergeben. Von diesen Investoren waren nur 23% sicher, dass sie alle nötigen Schritte rechtzeitig eingeleitet haben und über einen entsprechenden Massnahmenplan verfügen. Die übrigen 77% waren davon nur teilweise oder gar nicht überzeugt.
Wenige Monate vor Inkrafttreten der Richtlinie waren immer noch 28% der nordamerikanischen Buy-Side-Akteure unsicher, ob und in welcher Form sie überhaupt betroffen sind. Als wesentliche Herausforderungen nannten 56% die Anforderungen an das Transaction Reporting, 50% das generelle Verständnis der neuen Marktstruktur und 45% die Trennung von Research und Auftragsausführung.
Markttransparenz schaffen
Diese Unsicherheit sei nicht verwunderlich, denn MiFID II ist aus Investorensicht eines der grössten, jemals umgesetzten Regulierungsvorhaben, so Carsten Kunkel, Leiter des Regulatory Center of Excellence bei SimCorp. Es fordert unter dem Schlagwort "Order Record Keeping" die Dokumentation und Verknüpfung unterschiedlichster Daten quer über alle Anlageklassen, geografischen Regionen, Geschäftsfelder und IT-Systeme hinweg. Eine Möglichkeit dazu ist die integrierte Datenhaltung in einem Investment Book of Records (IBOR), das alle Bestände und Transaktionen erfasst. Ein solcher ganzheitlicher Ansatz helfe zudem bei den Anlageentscheidungen (Front Office).
In der Praxis würden die Probleme für manchen Investor bereits bei den ersten notwendigen Schritten beginnen, meint Kunkel. Wer als Finanzmarktakteur noch keinen "Legal Entity Identifier" (LEI) hat, durch den er eindeutig von anderen Marktteilnehmern unterschieden werden kann, benötigt ihn spätestens jetzt vorausgesetzt, dass er im EU-Raum tätig sein will. Eine von der EU-Marktaufsichtsbehörde (ESMA) gewährte Übergangsfrist endet Anfang Juli 2018. Auch benötigen die Kunden von Finanzmarktakteuren jeweils einen eigenen LEI. Zudem müssen natürliche Personen mit einer eindeutigen Nummer, beispielsweise ihrer Sozialversicherungsnummer oder der Nummer ihres Reisepasses, identifizierbar sein. Dies gilt sowohl für Kunden als auch für Mitarbeiter, die im Zuge der nötigen Dokumentationen namentlich benannt werden müssen. Hier sind je nach Heimatland der betroffenen Personen zusätzliche Regeln zu beachten wie zum Beispiel der individuelle Datenschutz.
In den kommenden Wochen und Monaten werde sich gemäss Kunkel zeigen, wie schnell sich die Investoren ausserhalb der EU auf die neuen Regeln einstellen. Noch gibt es wie die SimCorp-Umfrage in den USA und Kanada gezeigt hat viel Nachholbedarf. Erneut bestätige sich damit ein Trend der vergangenen Jahre in der Asset-Management-Branche: Wer nachhaltig erfolgreich für seine Kunden agieren will, braucht eine integrierte und zugleich sehr differenzierte Datenbasis, die möglichst in Echtzeit verschiedenste Aktionen mit all ihren Auswirkungen unterstützt und dokumentiert.