Weko untersucht «relative Marktmacht» von BMW

BMW musste wegen der Verhinderung von Parallelimporten schon eine grosse Busse zahlen. Im neuen Fall geht es erstmals um die «relative Marktmacht». (Bild 4kclips/Shutterstock)
BMW musste wegen der Verhinderung von Parallelimporten schon eine grosse Busse zahlen. Im neuen Fall geht es erstmals um die «relative Marktmacht». (Bild 4kclips/Shutterstock)

Die Eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) hat eine Untersuchung gegen BMW gestartet. Dabei geht es erstmals um die «relative Marktmacht». Die Weko prüft, ob BMW eine Garage zu Investitionen in Millionenhöhe veranlasst und dann die Zusammenarbeit unerwartet beendet hat.

18.01.2024, 08:33 Uhr
Regulierung

Redaktion: AWP

Die Garage war während mehrerer Jahrzehnte eine zugelassene Händlerin und Servicestelle für Fahrzeuge der Marken BMW und Mini. Sie wirft BMW vor, ihr eine Erweiterung der Geschäftsbeziehungen in Aussicht gestellt und sie zu Investitionen in Millionenhöhe veranlasst zu haben.

Daraufhin habe BMW die Zusammenarbeit unerwartet beendet, ohne eine angemessene Übergangslösung vorzusehen, schrieb die Weko. Die Garage sei vom Fortbestand der Geschäftsbeziehungen mit BMW abhängig, um die Millionen-Investitionen zu amortisieren.

Zur Höhe der Investitionen wollte Weko-Direktor Patrik Ducrey auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP keine Angaben machen. Aber es seien schon bedeutende Investitionen. Mehr könne er nicht sagen.

Für BMW gilt die Unschuldsvermutung.

Erster Fall zur relativen Marktmacht

Dies sei der erste Fall im Zusammenhang mit der neuen Bestimmung über die relative Marktmacht, die am 1. Januar 2022 in Kraft getreten sei, sagte Weko-Direktor Patrik Ducrey auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP. Zum ersten Mal habe eine Garage, der nach bedeutenden Investitionen gekündigt wurde, einen Missbrauch der relativen Marktmacht geltend gemacht. «Wir haben aber mit solchen Fällen gerechnet.»

Der deutsche Autokonzern ist kein Unbekannter bei der Weko: Wegen der Verhinderung von Parallelimporten musste BMW im vergangenen Jahrzehnt eine Riesenbusse von 157 Millionen Franken bezahlen. Das Bundesgericht hatte im Jahr 2017 einen Rekurs von BMW endgültig abgewiesen.

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