20.12.2024, 10:18 Uhr
In den USA rückt ein möglicher «Shutdown» näher, der die Regierungsgeschäfte teilweise lahmlegen würde. Im US-Repräsentantenhaus scheiterte ein neuer Gesetzentwurf für einen Übergangshaushalt.
Markus Braun wollte den Versicherer zwingen, für seinen laufenden Prozess zehn Millionen Euro zu zahlen. Das Landgericht Düsseldorf wies eine Klage um die Manager-Haftpflichtversicherung ab.
Zur Begründung hat das Gericht in erster Linie eine geltend gemachte «Serienschadenklausel» genannt. Danach werden alle Versicherungsfälle zusammengefasst, wenn ihnen dieselbe Pflichtverletzung oder mehrere sachlich und zeitlich eng miteinander verbundene Pflichtverletzungen zugrunde liegen.
Bei Schäden, die sich über mehrere Jahre erstrecken, zahlt die Versicherung nur, wenn der Vertrag schon im Jahr der erstmaligen Inanspruchnahme gültig war. Weil schon im Jahr 2019 in den USA eine Sammelklage erhoben worden war und Braun dafür bereits die Übernahme von Anwaltskosten verlangt, sei 2019 das entscheidende Jahr.
Damals bestand bei der Swiss Re jedoch noch kein Versicherungsschutz. Brauns Managerhaftpflicht mit dem Versicherer galt erst für das Jahr 2020.
Bislang deckte der Grundversicherer Chubb die Verteidigungskosten ab und musste die ersten 15 Millionen Euro tragen. Gegen Chubb konnte sich Braun in einer gerichtlichen Auseinandersetzung durchsetzen: Der Versicherer musste zahlen. Die Mittel der Chubb sind aber weitgehend ausgeschöpft, deshalb meldete Braun Ansprüche bei der Swiss Re an.
Diese ist im Versicherungskonsortium als nächste an der Reihe. Jede Schicht übernimmt zwischen zehn und 25 Millionen Euro.