19.12.2024, 10:35 Uhr
Die schwedische Zentralbank hat ihren Leitzins schon zum fünften Mal in diesem Jahr gesenkt. Und weitere Schritte dürften folgen.
Vor allem die kleineren Privatbanken haben dank einem starken Zinsgeschäft ihre Erträge im ersten Halbjahr 2023 deutlich verbessern können, wie eine Studie der Beratungsgesellschaft KPMG zeigt. Gleichzeitig passt die SNB die Zinsen auf Sichtguthaben an und senkt so ihre Zinskosten.
Bei den Privatbanken in der Schweiz zeige sich eine markante Verschiebung in der Ertragsstruktur weg vom Kommissionsgeschäft hin zum Zinsgeschäft, so die Halbjahresanalyse der KPMG. Besonders deutlich sei das bei den kleinen Instituten: Bei diesen lag der Anteil der Zinserträge am Gesamtertrag im ersten Halbjahr 2023 bei 41 Prozent, nachdem es im Jahr 2021 noch 24 Prozent waren. Der Anteil des traditionell bedeutenderen Kommissionsgeschäft lag ebenfalls bei 41 Prozent gegenüber 58 Prozent im 2021.
Zusätzlich profitierten gerade die kleineren Privatbanken laut der Studie im laufenden Jahr von einem Anstieg der Handelserträge. Dies sei in erster Linie auf verstärkte Devisengeschäfte zurückzuführen, da die Kundinnen und Kunden versuchten, von den höheren US-Dollar-Zinsen zu profitieren, schreibt die KPMG.
Die mittelgrossen und grossen Privatbanken steigerten den Anteil des Zinsertrags an ihren Gesamterträgen ebenfalls, allerdings weniger stark als die kleinen Institute. Laut der Analyse machte das Zinsgeschäft bei den mittelgrossen Banken im ersten Halbjahr 2023 rund einen Drittel (2021: 16 Prozent) der Erträge aus und bei den grossen Instituten rund einen Viertel (2021: 13 Prozent).
Unter dem Strich verlief das Jahr 2023 bisher speziell auch für die kleinen Privatbanken äusserst erfreulich. Ihr Bruttogewinn habe bereit fast das Niveau des Gesamtjahres 2022 erreicht. Die Eigenkapitalrendite der kleinen Institute lag laut der Studie in der ersten Jahreshälfte bei 10,7 Prozent gegenüber 3,9 Prozent im vergangenen Jahr.
Für das Gesamtjahr 2023 rechnen die Studienverfasser entsprechend mit Rekordergebnissen vor allem bei kleinen Banken. Nicht ausser Acht lassen dürfe man allerdings, dass die negativeren Finanzmärkte, die man bisher in der zweiten Jahreshälfte gesehen habe, wohl einen negativen Einfluss auf die verwalteten Vermögen und auf die Kommissionserträge haben würden.
Dagegen ist es im bisherigen Jahresverlauf - ohne Berücksichtigung der CS-Übernahme durch die UBS - kaum zu Fusionen und Übernahmen im Segment der Privatbanken gekommen. Diese Situation werde wohl bis Anfang 2024 anhalten, gibt sich KPMG-Bankenexperte Christian Hintermann in der Studie überzeugt. Momentan versuchten aber viele Banken, von der Integration der Credit Suisse in die UBS zu profitieren, indem sie ihr Geschäft mit hiesigen Kundenberatern respektive mit Teams verstärkten.
Die KPMG-Studie beruht auf der Untersuchung der Halbjahresresultate von 37 in der Schweiz tätigen Privatbanken. Das entspreche 42 Prozent der insgesamt 89 Schweizer Privatbanken.
Die Schweizerische Nationalbank (SNB) nimmt verschiedene Anpassungen bei der Verzinsung der Sichtguthaben der Banken vor. An der geldpolitischen Ausrichtung ändere dies nichts, betonte die SNB in einer Mitteilung.
Die SNB reduziert konkret den Faktor für die Limite, die bei der abgestuften Verzinsung der Sichtguthaben zur Anwendung kommt. Per Anfang Dezember werde dieser von 28 auf 25 gesenkt.
Auf Sichtguthaben bis zu dieser Limite kommt der SNB-Leitzins zur Anwendung. Sichtguthaben über der Limite werden zum SNB-Leitzins abzüglich eines Zinsabschlags von 0,5 Prozentpunkten verzinst. Die Berechnungsgrundlage der Limiten bleibt laut SNB unverändert. Ausserdem werden Sichtguthaben, die zur Erfüllung der Mindestreserven gehalten werden, nicht mehr verzinst.
An der aktuellen geldpolitischen Ausrichtung ändere sich durch die Anpassungen nichts, betonte die SNB. Die Anpassungen sollen laut der SNB vielmehr eine weiterhin effektive Umsetzung der Geldpolitik sicherstellen. Und sie sollen die Zinskosten der Nationalbank senken.
Die Nationalbank überprüft die Verzinsung der Sichtguthaben grundsätzlich regelmässig und nimmt bei Bedarf jeweils Anpassungen vor. Zu grösseren Veränderungen war es diesbezüglich beim Abschied von den Negativzinsen gekommen. Damals führte die SNB etwa einen umgekehrten Freibetrag für Banken ein.