22.11.2024, 13:09 Uhr
Die Kerninflation in Japan lag im Oktober bei 2,3 Prozent, das ist etwas weniger als noch im September. Aber minimal mehr als erwartet worden war.
Das Finanzdepartement und die Nationalbank haben eine neue Vereinbarung über die Gewinnausschüttung der SNB unterzeichnet. Unter der Voraussetzung, dass es die finanzielle Situation zulässt, wird jährlich neu ein Betrag von bis zu 6 Mrd. Franken an Bund und Kantone ausgeschüttet.
Die neue Vereinbarung regelt die Gewinnausschüttung der Nationalbank bis zum Geschäftsjahr 2025. Sie gilt bereits für das Geschäftsjahr 2020 und ersetzt damit rückwirkend die Vereinbarung 2016-2020 sowie die Zusatzvereinbarung von 2020, die eine maximale Ausschüttung von 2 Mrd. respektive 4 Mrd. Franken vorsahen, wie die Schweizerische Nationalbank (SNB) mitteilte.
Die Gewinnausschüttung von maximal 6 Mrd. Franken pro Jahr besteht aus einem Grundbetrag von 2 Mrd. Franken, der ausgeschüttet wird, sofern ein Bilanzgewinn von mindestens 2 Mrd. Franken vorhanden ist. Hinzu kommen vier mögliche Zusatzausschüttungen von je 1 Mrd. Franken. Diese werden vorgenommen, wenn der Bilanzgewinn 10, 20, 30 respektive 40 Mrd. Franken erreicht. Für das Geschäftsjahr 2020 seien die Bedingungen für die maximale Ausschüttung erfüllt: Daher werden 6 Mrd. Franken an Bund und Kantone ausgeschüttet, so die SNB.
Gemäss Nationalbankgesetz ist die SNB verpflichtet, aus ihrem Jahresergebnis Rückstellungen zu bilden, um die Währungsreserven auf der geld- und währungspolitisch erforderlichen Höhe zu halten. Der nach Dotation der Rückstellungen verbleibende Gewinn steht grundsätzlich für die Ausschüttung an Bund und Kantone zur Verfügung. Zur mittelfristigen Verstetigung regeln EFD und SNB die Eckwerte für die Ausschüttung jeweils in einer Vereinbarung über mehrere Jahre.